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Ziegler MORTL FT 292 Originalbetriebsanleitung Seite 14

Tellermähwerk frontanbau

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ERSTANBAU
2.2.4 Hydraulikanlage
(1)
Beim Anschluss der Hydraulikschläuche an die Traktor-Hydraulik ist darauf zu achten, dass
die Hydraulik sowohl Traktor- als auch Geräteseitig drucklos ist!
(2)
Hydraulikschlauchleitungen regelmäßig kontrollieren und bei Beschädigungen und Alterung
austauschen! Die Austauschschlauchleitungen müssen den technischen Anforderungen des
Geräteherstellers entsprechen!
(3)
Unter hohem Druck austretende Flüssigkeiten (Hydrauliköl) können die Haut durchdringen
und schwere von außen nicht sichtbare Verletzungen verursachen! Bei Verletzungen sofort
ein Krankenhaus aufsuchen! Infektionsgefahr!
(4)
Vor Arbeiten an der Hydraulikanlage Mähwerk absenken, Anlage drucklos machen und Mo-
tor abstellen und Zündschlüssel abziehen!
2.2.5 Straßenfahrt
(1)
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege die jeweiligen Bestimmungen beachten.
(2)
Das Mitfahren auf dem Arbeitsgerät ist nicht gestattet!
(3)
Zulässige Achslasten und Gesamtgewichte nicht überschreiten!
(4)
Zulässige Transportabmessungen beachten! Bei Überbreite (BRD > 3,0 m) ist eine Sonder-
genehmigung erforderlich.
(5)
Transportausrüstung - wie z.B. Beleuchtung, Warneinrichtungen und evtl. Schutzeinrichtun-
gen - überprüfen und anbauen!
(6)
Gerät für Straßenfahrt in vorgeschriebenen Zustand bringen und nach Vorschrift verriegeln!
(7)
Während der Fahrt den Fahrerstand niemals verlassen!
(8)
Fahrverhalten, Lenk- und Bremsfähigkeit werden durch angebaute oder angehängte Geräte
und Ballastgewichte beeinflusst! Daher auf ausreichende Lenk- und Bremsfähigkeit achten!
(9)
Bei unebenem Gelände und bei Kurvenfahrt die weite Ausladung und die Schwungmasse
des Gerätes berücksichtigen! Kippgefahr!
(10) Das Gewicht auf der Vorderachse darf 20 % des Fahrzeugleergewichts nicht unterschreiten.
(11) Durch angebaute Geräte kann das Sichtfeld eingeschränkt werden. Die jeweiligen Bestim-
mungen beachten. (BRD: § 30 StVZO).
2.2.6 Wartung und Reparatur
(1)
Vor Wartungs- und Reparaturarbeiten am angehobenen Gerät bzw. Aggregat stets mechani-
sche Sicherung durch geeignete Abstützelemente vornehmen! Motor abstellen und Zünd-
schlüssel abziehen!
(2)
Muttern und Schrauben regelmäßig auf festen Sitz prüfen und ggf. nachziehen. Erste Über-
prüfung nach ca. 5 Betriebsstunden.
(3)
Ersatzteile müssen den vom Gerätehersteller festgelegten technischen Anforderungen ent-
sprechen! Dies ist nur durch Originalersatzteile gegeben!
(4)
Nur vorgeschriebene Betriebsmittel verwenden. Ausgetauschte Betriebsmittel ordnungsge-
mäß entsorgen!
(5)
Bei Arbeiten an den Mähmessern immer Handschuhe tragen!
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