Saugbecherpistole
DE
1. Allgemeine Informationen
Bitte stellen Sie sicher, dass der Benutzer dieses Werkzeugs die vorliegende Betriebs-
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anleitung vor der ersten Inbetriebnahme gründlich durchgelesen und verstanden hat.
Diese Betriebsanleitung enthält wichtige Hinweise, die zum sicheren und störungsfreien
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Betrieb Ihres FÖRCH Werkzeuges erforderlich sind.
Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Werkzeuges gehört die vollständige
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Beachtung aller Sicherheitshinweise und Informationen in dieser Betriebsanleitung.
Bewahren Sie deshalb diese Betriebsanleitung immer bei Ihrem FÖRCH Werkzeug auf.
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Dieses Werkzeug wurde für bestimmte Anwendungen entwickelt. FÖRCH weist aus-
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drücklich darauf hin, dass dieses Werkzeug nicht verändert und/oder in einer Weise
eingesetzt werden darf, die nicht seinem vorgesehenen Verwendungszweck entspricht.
Für Verletzungen und Schaden, die aus unsachgemäßer und zweckentfremdeter
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Anwendung bzw. Zuwiderhandlung gegen die Sicherheitsvorschriften resultieren,
übernimmt FÖRCH keine Haftung oder Gewährleistung.
Darüber hinaus sind die für den Einsatzbereich des Werkzeugs geltenden Unfall-
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verhütungsvorschriften und allgemeinen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
2. Haftung und Gewährleistung
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende und/oder andersartige
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Verwendung des Gerätes ist untersagt und gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller und/oder seine Bevollmächtigten wegen
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Schaden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Gerätes sind ausge-
schlossen.
Für alle Schaden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet allein der Betreiber.
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3. Ersatzteile
Nur Original-Ersatzteile des Herstellers verwenden.
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Falsche oder fehlerhafte Ersatzteile können zu Beschädigungen, Fehlfunktionen oder
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Totalausfall des Werkzeuges führen.
Bei Verwendung nicht freigegebener Ersatzteile erlöschen sämtliche Garantie-, Service-,
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Schadenersatz- und Haftpflichtansprüche gegen den Hersteller oder seine Beauftragten,
Händler und Vertreter.
4. Entsorgung
Zur Aussonderung, reinigen und unter Beachtung geltender Arbeits- und Umweltschutz-
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vorschriften zerlegen.
Bestandteile der Wiederverwertung zufuhren.
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Metallische Materialreste verschrotten.
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