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Forch 3945 190 Bedienungsanleitung Seite 2

Saugbecherpistole

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Saugbecherpistole
DE
1. Allgemeine Informationen
Bitte stellen Sie sicher, dass der Benutzer dieses Werkzeugs die vorliegende Betriebs-
anleitung vor der ersten Inbetriebnahme gründlich durchgelesen und verstanden hat.
Diese Betriebsanleitung enthält wichtige Hinweise, die zum sicheren und störungsfreien
Betrieb Ihres FÖRCH Werkzeuges erforderlich sind.
Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Werkzeuges gehört die vollständige
Beachtung aller Sicherheitshinweise und Informationen in dieser Betriebsanleitung.
Bewahren Sie deshalb diese Betriebsanleitung immer bei Ihrem FÖRCH Werkzeug auf.
Dieses Werkzeug wurde für bestimmte Anwendungen entwickelt. FÖRCH weist aus-
drücklich darauf hin, dass dieses Werkzeug nicht verändert und/oder in einer Weise
eingesetzt werden darf, die nicht seinem vorgesehenen Verwendungszweck entspricht.
Für Verletzungen und Schaden, die aus unsachgemäßer und zweckentfremdeter
Anwendung bzw. Zuwiderhandlung gegen die Sicherheitsvorschriften resultieren,
übernimmt FÖRCH keine Haftung oder Gewährleistung.
Darüber hinaus sind die für den Einsatzbereich des Werkzeugs geltenden Unfall-
verhütungsvorschriften und allgemeinen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
2. Haftung und Gewährleistung
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende und/oder andersartige
Verwendung des Gerätes ist untersagt und gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller und/oder seine Bevollmächtigten wegen
Schaden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Gerätes sind ausge-
schlossen.
Für alle Schaden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet allein der Betreiber.
3. Ersatzteile
Nur Original-Ersatzteile des Herstellers verwenden.
Falsche oder fehlerhafte Ersatzteile können zu Beschädigungen, Fehlfunktionen oder
Totalausfall des Werkzeuges führen.
Bei Verwendung nicht freigegebener Ersatzteile erlöschen sämtliche Garantie-, Service-,
Schadenersatz- und Haftpflichtansprüche gegen den Hersteller oder seine Beauftragten,
Händler und Vertreter.
4. Entsorgung
Zur Aussonderung, reinigen und unter Beachtung geltender Arbeits- und Umweltschutz-
vorschriften zerlegen.
Bestandteile der Wiederverwertung zufuhren.
Metallische Materialreste verschrotten.

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