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DATATEC SAFETYTEST 3PA Bedienungsanleitung Seite 16

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5 Prüfung an elektrischen Geräten
Die von den Normen geforderten Prüfungen sind durch die integrierten Prüfabläufe realisiert. Vor Ablauf der
Prüfung ist eine Klassifizierung des Prüflings im Profil-Menü notwendig.
Elektrische Geräte müssen auch nach einer Instandsetzung, Änderung und Wiederholungsprüfung für ihren
Benutzer einen Schutz gegen die Gefahren der Elektrizität bieten, der mit dem Schutz neuer Geräte vergleich-
bar ist. Ob die notwendige Sicherheit vorhanden ist, kann durch Prüfungen nach den entsprechenden Normen
bestimmt werden. Die nachstehend aufgeführten Prüfungen sind in der angegebenen Reihenfolge durchzu-
führen. Jede der Prüfungen muss bestanden sein, bevor mit der nächsten Prüfung begonnen wird:
Sichtprüfung
Prüfung des Schutzleiters
An Geräten der Schutzklasse I eine Messung des Isolationswiderstandes und des Ableitstromes oder
des Isolationswiderstandes sowie eine Ersatzmessung im Ersatzableitstromverfahren soweit dies
bei dem Prüfling erlaubt ist.
An Geräten der Schutzklasse II sowie für alle berührbare leitfähige Teile von Geräten der Schutz-
klasse I, die nicht an den Schutzleiter angeschlossen sind, eine Messung des Isolationswiderstandes,
des Berührungsstromes oder des Isolationswiderstandes sowie eine Ersatzmessung im Ersatzableit-
stromverfahren soweit dies bei dem Prüfling erlaubt ist.
Funktionsprüfung
Bevor an Geräten der Schutzklasse I eine Schutzleiterstrommessung durchgeführt wird, muss
vorher die Schutzleiterwiderstandsmessung erfolgreich durchgeführt worden sein!
Bevor an Geräten der Schutzklasse II oder III (außer IT Geräten) eine Berührungsstrommessung
durchgeführt wird, sollte vorher die Isolationswiderstandsmessung mit 500 V DC, erfolgreich
durchgeführt worden sein!
Äußere Anschlussstellen von im Gerät erzeugten Schutzkleinspannungen sind auf Einhaltung
der Grenzwerte für die Schutzmaßnahme Schutzkleinspannung zu überprüfen!
5.1 Fachverantwortung
An die fachliche Qualifikation einer Elektrofachkraft werden besonders hohe Anforderungen gestellt. So ist in
der DGUV Vorschrift 3 und in den VDE-Bestimmungen, die auch als elektrotechnische Regeln festgeschrieben
sind, rechtsverbindlich und damit zwingend der Einsatz der verantwortlichen Elektrofachkraft vorgeschrie-
ben.
Fachverantwortung umfasst die Verpflichtung zum richtigen Tun. Somit sind die entsprechenden Regeln der
Technik (elektrotechnische Regeln, VDE-Bestimmungen, usw.) zu beachten. Die Elektrofachkraft darf auch
nichts unterlassen, was zur Schadensvermeidung hätte getan werden müssen. Besonders deutlich wird die
Fachverantwortung, wenn aus welchen Gründen auch immer, keine vollständige Prüfung durchgeführt wer-
den kann.
Ist einer in der entsprechenden Norm vorgegebenen Prüfgänge aus technischen Gründen oder durch die ört-
lichen Gegebenheiten oder durch den damit erforderlichen Aufwand nicht durchführbar, so ist von der Elekt-
rofachkraft zu entscheiden ob trotz dieses Verzichts die Sicherheit bestätigt werden kann oder nicht. Diese
Entscheidung ist zu begründen und zu dokumentieren und als Fachkraft zu verantworten!
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