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Supra MAGINON WK 30 HD Bedienungsanleitung Seite 45

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Mögliche Rechtsverletzungen
Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung der Wildkamera sollten Sie folgende
Hinweise beachten:
Urheberschutz
Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen
Bild. Nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen Bilder ohne
Einwilligung der Betroffenen nur dann veröffentlicht
werden, wenn die Personen lediglich als Beiwerk neben
einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen.
Die Beantwortung der Frage, ob eine Person nur Beiwerk
ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Aus
Gründen der Rechtssicherheit sollte in allen Fällen, in denen
Aufnahmen mit identifizierbarem Personenbezug möglich
sind, über die Wildkamera informiert werden (siehe auch
Abschnitt „Hinweispflicht").
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre Anderer darf durch die gezeigten Bilder
nicht verletzt werden. Richten Sie Ihre Kamera nicht in den
Garten oder auf die Eingangstür Ihrer Nachbarwohnung,
auch wenn diese Orte aus Ihrer eigenen Wohnung oder von
öffentlichen Standorten einsehbar sind. Dies berechtigt nicht
die Veröffentlichung dieser Einsichten.
Personelle Bestimmbarkeit
Eine personelle Bestimmbarkeit liegt vor, wenn festgestellt
werden kann, dass eine bestimmte Person zu einer bestimmten
Zeit an einem bestimmten Ort war. Die Identifikation kann
dabei auch über ein personenbezogenes Kennzeichen, wie
z. B. das Fahrzeugkennzeichen, erfolgen. Eine personelle
Bestimmbarkeit von Personen ist unbedingt zu vermeiden.
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