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XPOtool 64174 Bedienungsanleitung Seite 6

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Betrieb
Installation, Wartung und Betrieb
Bediener, die mit der Installation, der Wartung oder der selbständigen Bedienung des Ketten-
zugs beauftragt sind, müssen eine geeignete Ausbildung absolviert haben und qualifiziert sein.
Die Bediener sind vom Unternehmen ausdrücklich zu benennen und müssen mit allen relevan-
ten Sicherheitsvorschriften des Einsatzlandes vertraut sein.
Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von zugelassenen Fachwerkstätten unter Verwendung von
Originalersatzteilen durchgeführt werden.
Durch Ziehen an der Handkette im Uhrzeigersinn wird die Last angehoben.
Achtung!
Je nach Art der aufgenommenen Last ist zu beachten, dass sich die Hubhöhe bei
Modellen mit Kettenbehälter verringern kann!
Absenken der Last
Durch Ziehen der Handkette gegen den Uhrzeigersinn wird die Last abgesenkt.
Inspektion, Wartung und Reparatur
Gemäß den nationalen und internationalen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften müssen Ket-
tenzüge überprüft werden:
in Übereinstimmung mit der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers,
vor der ersten Inbetriebnahme,
vor der Wiederinbetriebnahme nach einer Außerbetriebnahme,
nach wesentlichen Änderungen,
mindestens einmal jährlich durch eine qualifizierte Person.
Achtung!
Die tatsächlichen Betriebsbedingungen (z. B. Betrieb in Verzinkungsanlagen) können kürzere
Prüfintervalle vorschreiben.
Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von einer Fachwerkstatt unter Verwendung von Originaler-
satzteilen durchgeführt werden. Die Prüfung (im Wesentlichen bestehend aus Sicht- und Funk-
tionsprüfung) muss sich auf die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit aller Sicherheitseinrich-
tungen sowie auf den Zustand des Geräts, der Aufhängung, der Ausrüstung und der Tragkon-
struktion im Hinblick auf Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstige Veränderungen
erstrecken.
Die Erstinbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen sind zu dokumentieren (z. B. im
Werkszeugnis).
Bei Bedarf sind die Ergebnisse der Prüfungen und entsprechende Instandsetzungen nachzu-
weisen. Ist der Kettenzug (ab 1 t Traglast) an oder in einer Laufkatze montiert und wird der
Kettenzug zum Bewegen einer angehobenen Last in eine oder mehrere Richtungen verwendet,
gilt die Anlage als Kran und die weiteren Prüfungen sind nach Bedarf durchzuführen.
Lackschäden sollten zur Vermeidung von Korrosion ausgebessert werden. Alle Gelenke und
Gleitflächen sollten leicht eingefettet werden. Bei starker Verschmutzung muss die Einheit ge-
reinigt werden.
Spätestens nach 10 Jahren muss das Gerät einer Generalüberholung unterzogen werden. Da-
bei sind insbesondere die Abmessungen der Lastkette, des Lasthakens und des oberen Hakens
zu überprüfen.
Achtung!
Nach dem Austausch von Bauteilen ist eine Nachprüfung durch eine qualifizierte Person
zwingend erforderlich!
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Artikel 64174, 64175
Seite 6
02 2023-1

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