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Inhaltszusammenfassung für LEBENLANG LB389

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    DEUTSCH ....3 ENGLISH ....8 FRANÇAIS ....11 ESPAÑOL ....14 ITALIANO ....17 NEDERLANDS ..20 Danke, dass Sie sich für LEBENLANG entschieden haben! WHATSAPP Gibt es ein Problem mit Ihrem Produkt? Kontaktieren Sie uns jederzeit: E-Mail: support@lebenlang.eu Contact us...
  • Seite 3: Deutsch

    DEUTSCH Vielen Dank für Ihr Vertrauen in Lebenlang. Wir verfolgen höchste Ansprüche an Qualität sowie Design und wünschen lhnen mit lhrem neuen Gerät viel Freude. Lesen Sie alle Anweisungen und Hinweise sorgfältig durch. Bewahren Sie im Anschluss diese Anleitung gut auf, um später bei Bedarf darin nachschlagen zu können.
  • Seite 4: Gerätebeschreibung

    ● Schutzklasse: II ● Füllmenge: 700ml ANSCHLIESSEN Schließen Sie lhre Zitruspresse LB389 nur an Wechselspannung (~) an und prüfen Sie, ob lhre Netzspannung mit der Spannungsangabe auf dem Boden des Gerätes übereinstimmt. Reinigen Sie die Zitruspresse gründlich vor der ersten...
  • Seite 5: Reinigung

    ENTSAFTEN Stecken Sie den Netzstecker in die Steckdose. ① Nehmen Sie die Schutzhülle Dann drücken Sie die halbierte Zitrusfrucht gegen den ②③ Entsafter Kegel : Der Motor schaltet sich automatisch ein. Beim Abheben der Zitrusfrucht schaltet sich der Motor von selbst wieder aus. Wenn Sie mit entsaften fertig sind oder ⑥...
  • Seite 6 2. Batterien und Akkus sowie Lampen Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
  • Seite 7 an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“...

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