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Kernlochbohrer BSM-250/E-PRO Bedienungsanleitung Seite 9

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1. Benutzen
Sie
Arbeitsschutzbestimmungen vorgeschrieben, da die Lärmbelastung bei extensiver
täglicher Benutzung zu Gehörschäden führen kann.
2. Tragen Sie immer einen Gehörschutz, eine Schutzbrille, Handschuhe, geeignetes
Schuhwerk und eine Staubmaske.
3. Verändern Sie die Schleifmaschine nicht in irgendeiner Weise. Verwenden Sie keine
Maschine, die von anderen Personen als dem Hersteller oder autorisierten Händlern
modifiziert wurde.
4. Fügen Sie der Maschine kein zusätzliches Gewicht hinzu. Verwenden Sie verschiedene
Schleifplatten, um die gewünschte Schleifleistung zu erzielen.
5. Betreiben Sie die Schleifmaschine nicht, wenn der Schleifkopf höher als nötig
angehoben ist, d.h. wenn er auf dem Griff nach hinten gekippt ist.
6. Vergewissern Sie sich immer, dass die Klappgriffverriegelung gesichert ist und sich
während des Gebrauchs nicht gelöst hat.
7. Bei normalem Gebrauch ist die Maschine Vibrationen ausgesetzt. Überprüfen Sie die
Maschine gelegentlich auf Schrauben/Muttern, die sich durch Vibrationen gelöst haben
könnten.
8. Achten Sie darauf, dass kein Wasser oder brennbare Materialien in das Innere des
Motors gelangen.
Warnung vor atembarem Siliziumdioxidstaub
Beim Schleifen/Schneiden/Bohren von Mauerwerk, Beton, Metall und anderen Materialien
können Staub, Aerosole und Dämpfe entstehen, die Chemikalien enthalten, von denen
bekannt ist, dass sie schwere oder tödliche Verletzungen oder Krankheiten verursachen
können, wie z.
Fortpflanzungsschäden. Wenn Sie nicht mit den Risiken vertraut sind, die mit dem jeweiligen
Verfahren und/oder dem zu bearbeitenden Material oder der Zusammensetzung des
verwendeten Werkzeugs verbunden sind, lesen Sie die Sicherheitsdatenblätter
Siliziumdioxidstaub und/oder konsultieren Sie Ihren Arbeitgeber, die Hersteller/Lieferanten,
die Berufsgenossenschaft sowie andere Quellen zum Schutz im Umgang mit gefährlichen
Materialien.
die
Schleifmaschine
B. Atemwegserkrankungen, Krebs,
nicht
länger
Geburtsfehler oder andere
9
als
in
den
örtlichen

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