Herunterladen Diese Seite drucken

RUD VSRS Serie Betriebsanleitung Seite 3

Werbung

Nur geschulte und unterwiesene Personen dürfen
die Lastaufnahmemittel bedienen.
Halten Sie beim Einsatz von Lastaufnahmemittel
die Bestimmungen der DGUV-Regel 109-017, der
BetrSichV, der BGV A1, bzw. die entsprechenden
landesspezifischen Vorschriften (außerhalb
Deutschlands) ein.
Achten Sie beim Anschlagen von Lasten darauf,
dass sich der Lastschwerpunkt unter dem
Aufhängepunkt am Kran befindet.
Achten Sie beim Anschlagen darauf, dass die
Kettenstränge nicht verdreht sind und nicht über
Kanten belastet werden.
Beachten Sie die max. Tragfähigkeit des Last-
aufnahmemittels die auf dem Typenschild
vermerkt ist.
Beachten Sie die max. Tragfähigkeit der
verwendeten Anschlusselemente (Ketten,
Drahtseile usw.).
Der Einsatz des Lastaufnahmemittels VSRS/
VSRV ist auf einen Temperaturbereich von -20°C
bis +100°C bei voller Tragfähigkeit begrenzt.
Es dürfen nur lastsymmetrische Bauteile
angeschlagen werden, da sonst Schieflagen der
Last und der Lastaufnahmemittel auftreten mit
der Gefahr des Herausrutschens der Last.
Beim Anschlagen der Last müssen der Kran bzw.
Hebezeughaken und die Krafteinleitungsstellen
des Lastaufnahmemittels senkrecht bzw.
symmetrisch über dem Lastschwerpunkt
angeordnet sein, damit beim Anheben der Last
kein Pendeln entsteht.
7. Inspektion und Prüfung
7.1 Hinweise zur regelmäßigen Überprüfung
Der Betreiber hat Art und Umfang der erforderlichen
Prüfungen sowie die Fristen von wiederkehrenden
Prüfungen mittels einer Gefährdungsbeurteilung
zu ermitteln und festzulegen (siehe Abschnitte
7.2 und 7.3).
Lastaufnahmemittel sind nach DGUV-Regel
109-017 mindestens einmal jährlich durch
einen Sachkundigen zu prüfen, bzw. außerhalb
Deutschlands entsprechend den im jeweiligen
Land geltenden Richtlinien
Zusätzliche Prüfungen können nach Einsatz-
bedingungen und betrieblichen Verhältnissen
(z.B. bei häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß
oder Korrosion) oder als außerordentliche Prüfung
nach „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen
im Hebezeugbetrieb" DGUV-Regel 109-017
erforderlich sein.
Die Überprüfung ist auch nach Schadensfällen
und besonderen Vorkommnissen notwendig.
7.2 Prüfkriterien für die regelmäßige
Inaugenscheinnahme durch den Anwender
Vollständigkeit der Strebe
Vollständige, lesbare Tragfähigkeitsangabe sowie
Herstellerzeichen
Verformungen an tragenden Teilen
mechanische Beschädigungen wie starke Kerben,
inbesondere in auf Zugspannung belastenden
Bereichen
7.3 Zusätzliche Prüfkriterien für den Sachkundigen /
Instandsetzer
Querschnittsveränderungen durch Verschleiß
>10 %
starke Korrosion
Weitere Prüfungen können, abhängig vom
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, notwendig
sein (z.B. Prüfung auf Anrisse an tragenden
Teilen).
HINWEIS
Eine Nichtbeachtung der Hinweise kann zu
personellen und materiellen Schäden führen.
8. Wartung
Leicht auszuwechselnde Verschleiß- und Norm-
teile dürfen vom Betreiber nach Anweisung des
Herstellers ausgetauscht werden. Es dürfen nur
RUD-Originalteile verwendet werden!
Änderungen und Umbauten nur mit schriftlicher
Genehmigung des Herstellers durchführen!
9. Reparatur und Instandhaltung
Reparaturarbeiten dürfen nur von Sachkundigen
nach Anweisungen des Herstellers ausgeführt
werden.
Plastisch verformte Bauteile müssen grundsätzlich
gemäß Herstelleranweisung ersetzt werden.
Im Falle einer derartigen Überlastung ist eine
Rissprüfung (Magnetpulververfahren) der
Schweißnähte durchzuführen (EN 473, EN 960).
Es dürfen nur RUD-Originalteile verwendet
werden.
10. Lagerung
Lagern sie die Lastaufnahmemittel betriebssicher,
vor Witterungseinflüssen und aggressiven Stoffen
geschützt.
11. Entsorgung
Entsorgen Sie ablegereife Bauteile / Zubehör oder
Verpackungen entsprechend den lokalen Vorschriften
und Bestimmungen.
Streben
3

Werbung

loading

Diese Anleitung auch für:

Vsrv serieVsrs-6Vsrs-8Vsrs-10Vsrs-13Vsrs-16 ... Alle anzeigen