10.6
Beleuchtungsanlage und Kenntlichmachung
10.6.1 Allgemein
Vor dem Fahren auf öffentlichen Straßen müssen je nach nationalen Vorschriften
die entsprechende Beleuchtungsanlage sowie Kenntlichmachungen angebracht
sein.
10.6.2 Beleuchtungsanlage
Schließen Sie die Beleuchtungsanlage an.
10.6.3 Beleuchtungsanlage prüfen
70
Betätigen Sie den Fahrtrichtungsan-
zeiger im Traktor.
Wenn die Kontrollleuchte des Fahrt-
5
richtungsanzeigers des Traktors (5) und
die Kontrollleuchte des Fahrtrichtungs-
anzeigers des Gerätes (6) blinken, ist
die
Beleuchtungsanlage
gemäß angeschlossen.
6
Wenn nur die Kontrollleuchte des Fahrt-
richtungsanzeigers
5
blinkt, ist die Beleuchtungsanlage des
Gerätes
falsch
funktioniert nicht.
Überprüfen Sie alle Anschlüsse und die
Funktion der Beleuchtungsanlage.
Fahren auf öffentlichen Straßen
des
Traktors
angeschlossen
ordnungs-
(5)
oder