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AUTOTERM PU-27 Betriebsanleitung Seite 2

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Einleitung
Diese Betriebsanleitung ist ein Teil der Dokumentation zu den Flüssigkeitsanlassvorwärmern und enthält
die für Benutzer vorgesehene Information über die sichere Bedienung des Gerätes.
Dieses Steuerpult ist für die Fabrikate von den Typen 14ТС-10, 14TC-mmi und BINAR-5S vorgesehen.
Wenn bei Ihnen irgendwelche Probleme entstehen werden, empfehlen wir Ihnen inständig, sich an die
autorisierten Servicestellen zu wenden, nach deren Adressen und Telefonnummern Sie sich bei der
Lieferfirma oder auf der Internetseite www. autoterm. ru erkundigen können.
Vor der Inbetriebnahme des Anlassvorwärmers haben Sie diese Betriebsanleitung
und die Betriebsanleitung für den Anlassvorwärmer durchzulesen.
Gewährleistung und Haftung
Das Herstellerwerk trägt keine Verantwortung für die Mängel und Verletzungen, die als Folge der
Nichteinhaltung der Montage- und Betriebsanleitung für den Anlassvorwärmer entstanden sind.
Das Steuerpult darf ausschließlich zur Steuerung von Anlassvorwärmern verwendet werden.
Es ist verboten, die Steckverbindung des Steuerpultes während des Betriebes des Anlassvorwärmers
zu lösen.
Nach dem Ausschalten des Anlassvorwärmers hat die wiederholte Einschaltung nicht früher als in 5
bis 10 Sekunden zu erfolgen.
 Zwecks gefahrlosen Betriebes des Anlassvorwärmers hat man sich nach zwei nacheinander
folgenden und misslungenen Anlassen an den Kundendienst zur Feststellung und Beseitigung der
Störungen zu wenden.
Die Gewährleistungsfrist für den Betrieb des Steuerpultes beträgt 18 Monate ab dem Verkaufstag
unter der Bedingung der Einhaltung der Betriebs-, Transport- und Lagerungsvorschriften durch den
Benutzer.
Die Gewährleistungsfrist für die Lagerung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Verpackung des
Fabrikates.
Falls der Stempel der Handelsfirma mit der Angabe des Verkaufsdatums fehlt,
Gewährleistungsfrist seit dem Herstellungsdatum des Steuerpultes berechnet.
Diese Gewährleistung erstreckt sich auf die Mängel nicht, die infolge von:
 Umständen der höheren Gewalt (Blitzeinschlag, Brand, Überflutung, Überschwemmung,
unzulässige Spannungsschwankungen, Verkehrsunfall);
 Nichteinhaltung der
Beförderungsvorschriften oder
 nichtzweckgemäßer Benutzung des Steuerpultes
entstanden sind
in
der
Betriebsanleitung vorgesehenen
2
wird die
Montage-,
Betriebs-
und

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