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REUTLINGER 50 SV III-Serie Originalbetriebsanleitung

Drahtseilhalter

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Originalbetriebsanleitung Drahtseilhalter (DSH) Typenreihe 50 SV III, 66 SV III, 80 SV III
Rechtliche Hinweise:
Diese Anleitung gilt für Reutlinger Drahtseilhalter der Baureihen 50 SV III, 66 SV III, 80 SV III mit verschiedenen Original-Koppelteilen (z.B. Ring, Gabel), seitlichem Seilausgang
sowie verschiedenen Oberflächen (z.B. verzinkt, vernickelt, lackiert). Sie sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich und dienen dazu, verschiedene definierte Arbeitslasten
(s Angaben zu den zulässigen Stahlseilen und Lasten in der Tabelle) an Stahlseilen abzuhängen. Voraussetzung für einen sicheren Einsatz ist eine ausreichend feste Ankoppelung
des Abhänge-Systems am Befestigungspunkt (Decke, Wand, Boden, Objekt) – die Verantwortung liegt beim Anwender.
Aufbau und Befestigung sind stets von geschultem Fachpersonal vorzunehmen.
Reutlinger GmbH behält sich sämtliche Urheber- und Wettbewerbsrechte an dieser Betriebs- und Bedienungsanleitung vor. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist
es untersagt, diese Anleitung auch teilweise in irgendeiner Art und Weise zu verändern, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Jede unbefugte Verwendung oder Weitergabe ist
ausdrücklich untersagt.
Achtung:
Alle auf dem Drahtseilhalter angebrachten Daten müssen klar lesbar sein (kein Überkleben, keine Abschürfungen etc.). Sollte dies nicht der Fall sein, verfällt die
Zulassung im Sinne der DGUV Vorschrift 17 (BGV C1). Der Drahtseilhalter darf dann grundsätzlich nicht mehr eingesetzt werden.
Es gelten ausschließlich die, an dem Drahtseilhalter bzw. in der Tabelle dieser Betriebsanleitung dokumentierten Arbeitslasten.
Um eine Verwechslung der Tragfähigkeiten zu vermeiden, dürfen an Drahtseilhaltern mit Koppelgewinde nur Koppelteile verwendet / angekoppelt werden, an welchen
keine eigene Traglastangabe angebracht ist.
Es liegt dabei in der Verantwortung des Anwenders, dass die verwendeten Koppelteile die Tragfähigkeit des Drahtseilhalters nicht unterschreiten und alle relevanten
Vorschriften eingehalten werden.
Wichtig: Bitte bewahren Sie diese Betriebsanleitung für spätere Verwendung an allgemein zugänglicher Stelle auf.
Sicherheitshinweise / Warnhinweise:
1. Reutlinger Drahtseilhalter sind nur für den Einsatz im Innenbereich bei Temperaturen zwischen –20...+50°C zugelassen.
2. Der Einsatz der Drahtseilhalter in Schwimmbädern (chlorhaltige Atmosphäre) oder anderen Orten mit hohem Korrosionspotenzial (Meerwasser, Atmosphäre mit hohem Salzgehalt) ist
nicht zulässig.
3. Drahtseilhalter sind nicht für ständige dynamisch-szenische Bewegungen maschinentechnischer Einrichtungen zugelassen (Bewegen von Lasten und Personen über Personen im
Gefahrenbereich ist strengstens untersagt). Während des Verfahrens und des Betriebs der Elektrokettenzüge im Einrichtbetrieb (Heben und Absenken der Last während Auf- und
Abbau) dürfen sich keine Personen im Gefahrenbereich befinden. Sämtliche dynamischen Kräfte, die während Auf- und Abbau auf den Drahtseilhalter einwirken oder einwirken
können, müssen für die Ermittlung der maximal anzubringenden Arbeitslast fallweise berücksichtigt werden.
Die angegebene Nenntragfähigkeit (WLL) darf ZU KEINER ZEIT überschritten werden.
4. Das Gehäuse des Drahtseilhalters darf sich nicht öffnen lassen und nicht geöffnet werden. Dauerhaft verbundene Originalteile dürfen nicht demontiert werden.
5. Das aus der Stirnseite des Drahtseilhalters herausragende Gewinde (der sogenannten ‚Düse') muss sich vor dem Einsatz gegen den spürbaren Federdruck leichtgängig in den
Drahtseilhalter hineindrücken lassen und sich selbständig wieder in die ursprüngliche Position aus dem Drahtseilhalter heraus zurückbewegen.
6. Der Durchführungskanal der Düse muss frei von Fremdkörpern sein, um die ordnungsgemäße Funktion des Drahtseilhalters zu gewährleisten.
7. Bei Durchsicht durch die Düse muss ein Teil des Kreisumfangs von insgesamt 6 in den Seildurchführungskanal hineinragenden Kugeln erkennbar sein (Abb.1). Der hellere, zentrale
Zwischenraum der Kugeln im Durchführungskanal bildet dann ein Sechseck - ähnlich einem Stern mit 6 Spitzen. Sollten nicht 6 Kugeln im DSH sichtbar sein, darf dieser nicht eingesetzt
werden. Die Qualitätsabteilung der Reutlinger GmbH ist zu kontaktieren.
8. Das einzufädelnde Seilende muss verschlossen sein (verzinnt, verschweißt, Schrumpfschlauch o.ä.), um ein Aufdrehen des Seiles und Verletzungen des Anwenders durch
herausstehende Drähte oder Litzen zu verhindern. Bei nachträglichen Seilkürzungen muss das Seilende erneut dauerhaft verschlossen werden.
9. Zur Gewährleistung der Sicherheit und vollen (Nenn-)Tragfähigkeit müssen die Drahtseile frei von Beschädigungen und Verschmutzungen sein.
10. Seile und Drähte dürfen nicht über Kanten (z.B. bei seitlichem Seilausgang) gezogen werden!
11. Der Winkel der Seilablenkung darf gegenüber der vertikalen Symmetrieachse des Drahtseilhalters max. α= 5° betragen (Abb.2, 2a).
12. Die Düse des Drahtseilhalters darf keinesfalls belastet werden (Knick- oder Druckbelastung) und muss immer frei zugänglich sein.
13. Drahtseilhalter sind mindestens paarweise einzusetzen, d.h. die mit Drahtseilhalter abgehängten Objekte müssen an mindestens zwei Drahtseilen befestigt sein, um die Drehung der
Last, um die eigene Achse am Drahtseil, zu verhindern.
14. Nach Überlast, d.h. einer Belastung des Drahtseilhalters über der angegebenen Nenntragfähigkeit, dürfen diese nicht mehr eingesetzt werden!
15. Seile und Drahtseilhalter dürfen nicht beschädigt sein! Zu den kritischen Beschädigungen gehören insbesondere (und nicht ausschließlich): Risse, Deformationen oder
Materialabtragungen, wie sie z.B. durch Aufprall, Stoß oder schwere Abschürfungen entstehen können. Leichte Abschürfungen oder Deformationen an der Düse können Hinweise auf
eine mögliche Schädigung im Inneren des Drahtseilhalters sein, welche durch einen Schlag auf die Düse hervorgerufen wurde (z.B. durch Fall auf harten Untergrund). Bei Fragen, ob
es sich im konkreten Fall um unkritische Gebrauchsspuren oder möglicherweise kritische Beschädigungen handelt, kontaktieren Sie bitte sicherheitshalber die Reutlinger GmbH
16. Bei der Montage des Drahtseilhalters in das jeweilige Gegenstück und Anziehen der Sicherungsmutter darf kein Werkzeug benutzt werden.
Hinweis: „Es gibt keine gebundene Einbaurichtung!
© REUTLINGER GmbH, Züricher Str. 3, 60437 Frankfurt am Main / Germany, info@reutlinger.net, Tel. +49 69 965 228-0
Abb. 1
Abb. 2
Stand: 24. April. 2023
Abb. 2a

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Inhaltszusammenfassung für REUTLINGER 50 SV III-Serie

  • Seite 1 Rechtliche Hinweise: Diese Anleitung gilt für Reutlinger Drahtseilhalter der Baureihen 50 SV III, 66 SV III, 80 SV III mit verschiedenen Original-Koppelteilen (z.B. Ring, Gabel), seitlichem Seilausgang sowie verschiedenen Oberflächen (z.B. verzinkt, vernickelt, lackiert). Sie sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich und dienen dazu, verschiedene definierte Arbeitslasten (s Angaben zu den zulässigen Stahlseilen und Lasten in der Tabelle) an Stahlseilen abzuhängen.
  • Seite 2 5. Zur erneuten Aufbringung der Last, wie ab Schritt 4 des Abschnittes „Sichere Verbindung des Drahtseilhalters mit dem Drahtseil“ beschrieben, verfahren. Reutlinger Drahtseilhalter der Baureihen 50 SV III, 66 SV III, 80 SV III sind DGUV Vorschrift 17 (BGV C1) und TÜV-GS geprüft.

Diese Anleitung auch für:

66 sv iii-serie80 sv iii-serie