Drahtseilhalter Typ 50 SV III
- Original-Betriebsanleitung -
Rechtliche Hinweise:
Die Reutlinger GmbH behält sich sämtliche Rechte an dieser Betriebsanleitung vor, insbesondere Urheber- und Wettbewerbsrechte. Ohne unsere vorherige ausdrückliche
schriftliche Zustimmung ist es untersagt, diese Betriebsanleitung oder Teile aus dieser Betriebsanleitung in irgendeiner Art und Weise zu verändern, zu vervielfältigen oder zu
verbreiten, und jegliche unbefugte Verwendung oder Weitergabe, insbesondere zu Zwecken des Wettbewerbs, ist ausdrücklich untersagt.
Achtung:
Alle auf dem DSH angebrachten Daten müssen klar lesbar sein (kein Überkleben, keine Abschürfungen etc.). Sollte dies nicht der Fall sein, verfällt
die Zulassung im Sinne der DGUV Vorschrift 17 (BGV C1); der DSH darf dann grundsätzlich nicht mehr eingesetzt werden.
Um eine Verwechslung der Tragfähigkeiten zu vermeiden, dürfen an Drahtseilhaltern mit Koppelgewinde nur Koppelteile verwendet / angekoppelt werden, an welchen
keine eigene Traglastangabe angebracht ist.
Es gelten ausschließlich die an dem Drahtseilhalter bzw. in der Tabelle auf Seite 2 dieser Betriebsanleitung dokumentierten Arbeitslasten.
Es liegt dabei in der Verantwortung des Anwenders, dass die verwendeten Koppelteile die Tragfähigkeit des Drahtseilhalters nicht unterschreiten und alle relevanten
Vorschriften eingehalten werden.
Die Reutlinger Drahtseilhalter (DSH) der Baureihe Typ 50 SV III sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich und dienen dazu, verschiedene definierte Arbeitslasten (s.a.
Angaben zu den zulässigen Stahlseilen und Lasten in der Tabelle auf Seite 2) an Stahlseilen abzuhängen. Voraussetzung für einen sicheren Einsatz ist eine ausreichend feste
Ankoppelung des Abhänge-Systems am Befestigungspunkt (Decke, Wand, Boden, Objekt) – die Verantwortung liegt beim Anwender.
Die Befestigung sollte stets von einem geschulten Fachmann vorgenommen werden.
Sicherheitshinweise / Warnhinweise:
1. Der Reutlinger DSH ist nur für den Einsatz im Innenbereich im Temperaturbereich zwischen - 20 °C und + 50 °C zugelassen.
2. Der Einsatz der DSH in Schwimmbädern (chlorhaltige Atmosphäre) oder anderen Orten mit hohem Korrosionspotenzial (Meerwasser bzw.
Atmosphäre mit hohem Salzgehalt) ist nicht zulässig.
3. Sämtliche dynamischen Kräfte, die während des Auf- und Abbaus auf den DSH einwirken oder einwirken können, müssen für die Ermittlung der
maximal anzubringenden Arbeitslast fallweise berücksichtigt werden. Die angegebene Nenntragfähigkeit (WLL) darf ZU KEINER ZEIT überschritten werden.
DSH sind für dynamisch-szenische Bewegungen maschinentechnischer Einrichtungen nicht zugelassen.
4. Das Gehäuse des DSH darf sich nicht öffnen lassen und nicht geöffnet werden. Dauerhaft verbundene Originalteile dürfen nicht demontiert werden.
5. Das aus der Stirnseite des DSH herausragende Gewinde (die sogenannten ‚Düse') muss sich vor dem Einsatz gegen den spürbaren Federdruck leichtgängig in den
DSH hineindrücken lassen und sich selbständig wieder in die ursprüngliche Position aus dem DSH heraus zurückbewegen.
6. Der Durchführungskanal der Düse muss, um die ordnungsgemäße Funktion des DSH zu gewährleisten, frei von Fremdkörpern sein.
7. Bei Durchsicht durch die Düse muss ein Teil des Kreisumfangs von insgesamt sechs in den Seildurchführungskanal hineinragenden Kugeln erkennbar sein (Abb. 1).
Der hellere zentrale Zwischenraum der Kugeln im Durchführungskanal bildet dann ein Sechseck ähnlich einem Stern mit sechs Spitzen. Sollten nicht sechs Kugeln im
DSH sichtbar sein, darf dieser nicht eingesetzt werden, und die Reutlinger GmbH, Abt. Qualitätswesen, ist zu kontaktieren.
8. Das einzufädelnde Seilende muss verschlossen sein (Verzinnung, Verschweißung, Schrumpfschlauch o.dgl.), um ein Aufdrehen des Seiles und Verletzungen des
Anwenders durch herausstehende Drähte oder Litzen zu verhindern. Bei nachträglichen Seilkürzungen muss das Seilende erneut dauerhaft verschlossen werden.
9. Zur Gewährleistung der Sicherheit und vollen Leistungsfähigkeit (Nenntragfähigkeit) müssen die Drahtseile frei von Beschädigungen und Verschmutzungen sein.
10. Seile und Drähte dürfen nicht über Kanten (z.B. bei seitlichem Seilausgang) gezogen werden!
11. Der Winkel der Seilablenkung darf gegenüber der vertikalen Symmetrieachse des DSH maximal α = 5° betragen (Abb. 2 & 2a).
12. Die Düse des DSH darf keinesfalls belastet werden (Knick- oder Druckbelastung) und muss immer frei zugänglich sein.
13. DSH müssen mindestens paarweise eingesetzt werden, d.h. die mit DSH abgehängten Objekte müssen an mindestens zwei Drahtseilen
befestigt sein, um die Drehung der Last um die eigene Achse am Drahtseil zu verhindern.
14. Nach einer Belastung der DSH über der angegebenen Nenntragfähigkeit dürfen diese nicht mehr eingesetzt werden!
15. Seile und DSH dürfen nicht beschädigt sein!!
15.1 Zu den kritischen Beschädigungen gehören insbesondere (und nicht ausschließlich):
Risse, Deformationen oder Materialabtragungen, wie sie bspw. durch Aufprall, Stoß oder schwere Abschürfungen entstehen können.
Leichte Abschürfungen oder Deformationen an der Düse können Hinweise auf eine mögliche Schädigung im Inneren des DSH sein, welche
durch einen Schlag auf die Düse hervorgerufen wurde (bspw. durch Fall auf harten Untergrund).
15.2 Bei Fragen, ob es sich im konkreten Fall um unkritische Gebrauchsspuren oder möglicherweise kritische Beschädigungen handelt,
kontaktieren Sie bitte sicherheitshalber die Reutlinger GmbH, Abt. Qualitätswesen.
16. Bei Montage des DSH in das jeweilige Gegenstück und Anziehen der Sicherungsmutter darf kein Werkzeug benutzt werden.
Abb. 1
© REUTLINGER GmbH, Offenbacher Landstr. 190, 60599 Frankfurt am Main, Germany
Abb. 2
Abb. 2a
Stand:. 03.04.2018