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Störungen; Bestimmungsgemäße Verwendung; Gewährleistung Und Haftung - Knecht Maschinenbau A 95 Betriebsanleitung

Sichel- und kreismesser-schleifmaschine
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2.
Sicherheit
• in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand.
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend zu beseitigen.
2.1.5
Störungen
Treten an der Schleifmaschine sicherheitsrelevante Störungen auf oder lässt das Bear beit ungs-
verhalten auf solche schließen, ist die Schleifmaschine sofort stillzusetzen und zwar so lange, bis
die Störung gefunden und beseitigt ist.
Störungen nur durch autorisiertes Fachpersonal beheben lassen.
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Schleifmaschine ist ausschließlich zum Schleifen und Verzahnen von Kreis- und Sichelmessern
bestimmt. Vor Arbeiten an einem Messer muss zuerst geprüft werden, ob das Messer auf die
Messeraufnahmeplatte passt. Erst dann darf das Messer auf die Messeraufnahmeplatte gespannt
werden.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt nicht als bestimmungsgemäß. Für hier-
aus entstehende Schäden haftet die Firma KNECHT Maschinenbau GmbH nicht. Das Risiko trägt
allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten aller Hinweise in der Be triebs-
anleitung.
Ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch der Schleifmaschine liegt z.B. vor, wenn:
• Messer ohne Messeraufnahmeplatte geschliffen werden.
• Vorrichtungen nicht ordnungsgemäß befestigt sind.
2.3
Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen,
wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
• nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Schleifmaschine,
• unsachgemäßes Transportieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten der Schleif maschine,
• Betreiben der Schleifmaschine bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungs gemäß
angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen,
• Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Transport, Inbetriebnahme,
Bedienung, Wartung und Instandsetzung der Schleifmaschine,
• eigenmächtige bauliche Veränderungen der Schleifmaschine,
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