Sicherheit
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Sicherheit
2.1
Allgemeines
Die Betriebsanleitung ist ein wesentlicher Bestandteil der Atmos. Der Betreiber trägt dafür Sorge, dass das
Bedienungspersonal diese Richtlinien zur Kenntnis nimmt.
Da die Betriebsanleitung voraussichtlich einer starken Beanspruchung am Einsatzort der Atmos ausgesetzt ist, obliegt es
dem Betreiber:
das Original sicher zu verwahren,
•
dafür Sorge zu tragen, dass eine Kopie der Betriebsanleitung ständig am Arbeitsplatz der Atmos verfügbar ist,
•
dass jeder Benutzer die Betriebsanleitung aufmerksam liest und alle Angaben beachtet und einhält.
•
Die Betriebsanleitung ist vom Betreiber, um Betriebsanweisungen aufgrund bestehender nationaler Vorschrien
zur Unfallverhütung (BGV D27) und zum Umweltschutz zu ergänzen, einschließlich der Informationen zu Aufsichts-
und Meldepflichten, zur Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten z. B. hinsichtlich Arbeitsorganisation,
Arbeitsabläufen und eingesetztem Personal.
Neben der Betriebsanleitung und den im Verwenderland an der Einsatzstelle geltenden verbindlichen Regelungen zur
Unfallverhütung sind auch die anerkannten fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fachgerechtes Arbeiten zu
beachten.
Längstens nach einem Jahr ist die Prüfung der Atmos durch einen Sachkundigen vorzunehmen. Der Prüfnachweis ist
schrilich zu dokumentieren.
Der Betreiber/Benutzer darf keine Veränderungen, An- oder Umbauten an der Atmos, die die Sicherheit beeinträchtigen
könnten, ohne Genehmigung der Herstellerfirma vornehmen. Dies gilt insbesondere für den Einbau und die Einstellung
von Sicherheitseinrichtungen.
Zur Verwendung kommende Ersatzteile müssen den von der Herstellerfirma festgelegten technischen Anforderungen
entsprechen. Dies ist bei Original Ersatzteilen immer gewährleistet.
Setzen Sie nur geschultes oder unterwiesenes Personal ein. Legen Sie die Zuständigkeiten des Personals für das
Bedienen, Warten und Instandsetzen klar fest.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befindliches Personal
darf nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Atmos tätig werden.
Die Instandhaltung der Atmos darf nur durch speziell geschultes Personal der Trotec Laser GmbH bzw. einer dazu
bevollmächtigten Service-Firma erfolgen.
2.2
Unterweisung und Schulung
Als Betreiber der Atmos sind Sie verpflichtet, das Bedienungs-/Wartungspersonal über bestehende Rechts- und
Unfallverhütungsvorschrien sowie über vorhandene Sicherheitseinrichtungen an und um die Atmos zu informieren
bzw. zu unterweisen. Dabei sind die verschiedenen fachlichen Qualifikationen der Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Das Bedienungs-/Wartungspersonal muss die Unterweisung verstanden haben und es muss sichergestellt sein, dass die
Unterweisung beachtet wird.
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