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Garantieleistung; Garantie- Und Nachgarantiereparaturen; Elektroabfallentsorgung; Für Anwender In Den Eu - Ländern - PEGAS 200 AC/DC PULSE ovo Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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10.2 GARANTIELEISTUNG

Inhalt der Garantie stellt eine Verantwortung dafür dar, dass die gelieferte Maschine, in der
Liefer- und für die Garantiezeit die durch verbindliche technische Bedingungen und Normen
festgestellten Eigenschaften hat.
Verantwortung für Schäden, die auf der Maschine nach ihrem Verkauf in der Garantiezeit
auftreten, beruht auf der Pflicht kostenloser Beseitigung durch den Hersteller oder durch die
von ihm beauftragte Serviceorganisation.
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab Verkauf der Maschine an den Käufer. Die
Garantiefrist beginnt mit Übergabe der Maschine an den Käufer, eventuell am Tag der
möglichen Lieferung. In der Garantiefrist wird nicht die Zeit eingerechnet, die seit der
Geltendmachung berechtigter Reklamationen bis zur vollständigen Reparatur der Maschine
vergangen ist.
Bedingung für Garantieanwendung ist, dass die Schweißmaschine auf entsprechende
Weise und zu Zwecken benützt wird, für die sie bestimmt ist. Als Mängel werden keine
Beschädigungen und außergewöhnliche Abnutzungen anerkannt, die durch mangelhafte
Pflege oder Vernachlässigung auch scheinbar bedeutungsloser Mängel, Nichterfüllen der
Pflichten des Inhabers/ Benutzers, durch seine Unerfahrenheit oder verminderte
Fähigkeiten, Nichterfüllen der in der Bedienungs- und Wartungsanleitung angegebenen
Vorschriften, Benutzung der Maschine zu Zwecken, zu denen sie nicht geeignet ist, durch
Überlastung der Maschine, wenn auch nur vorübergehend, - entstanden sind. Bei der
Maschinenwartung müssen ausschließlich Originalersatzteile des Herstellers verwendet
werden.
In der Garantiezeit sind auf der Maschine keinerlei Anpassungen oder Veränderungen
gestattet, die eine Auswirkung auf die Funktionalität einzelner Maschinenbestandteile haben
können.
Ansprüche auf Garantie müssen unverzüglich nach Feststellen des Produktions- oder
Materialmangels geltend gemacht werden, und zwar beim Hersteller oder Verkäufer.
Falls bei der Garantiereparatur ein defektes Teil ersetzt wird, geht das Eigentum des
defekten Teiles an den Hersteller über.
Auf der Netz-Zuleitung ist ein Varistor verbunden, der schützt die Maschine vor
Überspannung. Im Falle einer längeren Überspannung oder größeren Spannungsspitzen,
wird der Varistor zerstört. In diesem Fall gilt die Garantie nicht.

10.3 GARANTIE- UND NACHGARANTIEREPARATUREN

Garantiereparaturen führen Hersteller oder von ihm autorisierte Serviceorganisationen
durch.
Auf ähnliche Weise wird auch im Falle der Nachgarantiereparaturen verfahren.
11.

ELEKTROABFALLENTSORGUNG

Symbol auf den Produkten und/oder Begleitdokumenten bedeutet, dass
benutzte elektrische und elektronische Produkte nicht mit dem üblichen
Kommunalabfall entsorgt werden können.
11.1 FÜR ANWENDER IN DEN EU - LÄNDERN
Wollen Sie elektrische und elektronische Geräte entsorgen, verlangen Sie die nötigen
Informationen von ihrem Verkäufer oder Lieferanten.
-14-
Druckfehler mit Vorbehalt

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