2.2.1 AUSLASS AN AUßENWAND
Eine der möglichen Installationslösungen kann die sein,
den Pelletofen an eine Außenwand des Hauses zu stellen,
sodass der Rauchabzug direkt nach draußen erfolgen
kann (Abbildung 2.4). Es werden einige von der Norm UNI
7129 für diese besondere Anlagenkonfiguration hervorge-
hobene Hinweise wiedergegeben:
- Stets das Vorliegen eines Inspektionsventils (I) vorsehen,
das es ermöglicht, eine wirksame und regelmäßige Rei-
nigung, sowie die Entleerung des gegebenenfalls gebil-
deten Kondenswassers ermöglicht;
- Der Abschluss (T) muss unbedingt wind- und regendicht
sein;
- Eine angemessene Dämmung des Rauchabzugsrohrs in
der Strecke der Wanddurchquerung vornehmen.
Es ist angebracht, dass der Rauchabzug, sofern er vol-
lständig außen verläuft, aus doppelwandigem Edelstahl
besteht, um sowohl eine größere Witterungsbeständigkeit
als eine angemessene Rauchgastemperatur zu gewährlei-
sten.
Abbildung 2.4: Auslass an Außenwand
2.2.2 DACHAUSLASS MITTELS
ERKӦMMLICHEM RAUCHABZUG
Die Abgase der Pelletverbrennung können auch unter Verwen-
dung eines bestehenden herkömmlichen Schornsteins (Abbildung
2.5) abgelassen werden, vorausgesetzt, dass dieser entsprechend
der Vorschriften gebaut ist (UNI 10683). Es werden kurz einige der
wichtigsten von der Norm hervorgehobenen Eigenschaften und
die einen guten Schornstein (C) kennzeichnen, aufgeführt:
- Dessen angemessene Isolierung und Dämmung, vor
allem in dem den Witterungseinflüssen ausgesetzten Teil;
- Konstanter Innenquerschnitt (es dürfen keine Verengun-
gen auftreten);
- Fertigung aus hitzebeständigem, der Wirkung der Verbren-
nungsrückstände und der Korrosionswirkung des gegebe-
nenfalls gebildeten Kondenswassers widerstehendem
Material;
- Hauptsächlich senkrechter Verlauf mit Achsabweichung von
weniger als 45°.
Es wird geraten, eine Auffangkammer für feste Stoffe bzw.
etwaiges Kondenswasser (R) vorzusehen, das mittels
einer luftdichten Klappe (I) inspektionsfähig ist.
T
I
Abbildung 2.5: Auslass mittels herkömmlichen Rauchabzugs
Es wird empfohlen, die Bestimmungen der Normen UNI
9615 und 9731 bezüglich der Bemessung des Schor-
nsteinquerschnitts (C) zu befolgen und jedenfalls keine
Schornsteine mit einem Querschnitt von weniger als 100
mm zu bauen.
Sollte man über größere Querschnitte verfügen, ist das
Einführen eines Stahlrohrs (A) in den Schornstein aus Ma-
uerwerk (C) gemäß der Abbildung 2.6 erforderlich.
C
R
I
DEUTSCH
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