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Service Und Wartung; Bei Nachlassender Leistung An Öler Mit Dünnflüssigem; Garantiebedingungen; Konformitätserklärung - SATA PHR Betriebsanleitung

Pressluft-handrührwerk
Inhaltsverzeichnis

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SATA PHR | 2
Lieferumfang
■ Pressluftrührwerk
■ Lufteingang G 1/4 Aussengewinde
■ Schalldämpfer
■ Regulierventil
■ höhenverstellbarer Standfuss
Ersatzteil
Rührstab mit Rührflügel für SATA PHR (Art. Nr. 82149)
Technische Daten
Länge des Rührstabes
Durchmesser des Rührflügels
Gewicht (ohne Standfuß)
Maximalleistung
Betriebsdruckbereich
Drehzahlbereich
Umdrehungen bei 4 bar
Luftverbrauch bei 4 bar
Vor Inbetriebnahme des Gerätes/der Lackierpistole ist die
Betriebsanleitung vollständig und eingehend zu lesen, beach-
ten und einzuhalten. Danach ist diese an einem sicheren
Platz, für jeden Gerätebenutzer zugänglich, aufzubewah-
ren. Das Gerät/die Lackierpistole darf nur von sachkundi-
gen Personen (Fachmann) in Betrieb genommen werden. Bei
unsachgemäßer Benutzung des Gerätes/der Lackierpistole oder
jeglicher Veränderung oder Kombination mit ungeeigneten
Fremdteilen können Sachschäden, ernste Gesundheitsschäden
der eigenen Person, von fremden Personen und Tieren bis
hin zum Tode die Folge sein. SATA übernimmt für diese
Schäden (z. B. Nichteinhaltung der Betriebsanleitung) kei-
nerlei Haftung. Die anwendbaren Sicherheitsvorschriften,
Arbeitsplatzbestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften des
jeweiligen Landes oder Verwendungsgebietes des Gerätes/
der Lackierpistole sind zu beachten und einzuhalten (z. B.
die deutschen Unfallverhütungsvorschriften BGR 500 (BGV
D25) und BGV D24 des Hauptverbandes der gewerblichen
Berufsgenossenschaften usw.).
2. Funktionsbeschreibung und
Inbetriebnahme
Das PHR dient zum Aufrühren von Farben und Lacken sowie
anderer fließfähiger Medien. Zur Inbetriebnahme wird der Druck-
luftschlauch am Anschlußnippel [1-4] drucklos eingekuppelt. Das
Regulierventil [1-5] schließen (eindrehen). Lufthahn an der Luft-
zapfstelle öffnen und Drehzahl mit dem Regulierventil einstellen
(Rührflügel völlig im Medium eingetaucht).
Bei zu schnellem Rühren wird Luft eingerührt oder das zu rüh-
rende Material schwappt über den Behälterrand. (Auf ausrei-
chende Gebindegröße achten).

3. Service und Wartung

3.1 Rührstab und Rührwelle rechtzeitig sauber reinigen, bei 2
K-Materialien Topfzeit beachten.
3.2 Bei nachlassender Leistung an Öler mit dünnflüssigem
Maschinenöl nachschmieren, oder 1 bis 2 Tropfen in Luft-
eingangsnippel geben.
3.3 Bei gleichbleibend geringer Leistung Lamellen im Lamellen-
motor reinigen oder Gerät zur Reparatur ins Werk einsen-
den.

4. Garantiebedingungen

Für derartige Geräte leisten wir eine Garantie von 12 Monaten,
die mit dem Tage des Verkaufs an den Endabnehmer beginnt.
Die Garantie erstreckt sich auf den Materialwert von Teilen mit
Fabrikations- und Materialfehlern, die sich innerhalb der Garan-
tiezeit herausstellen. Ausgeschlossen sind Schäden, die durch
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, die fehlerhafte
Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch Drit-
te, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Behandlung oder Wartung,
ungeeignete Spritzmaterialien, Austauschwerkstoffe und chemi-
sche wie Laugen und Säuren, elektrochemische oder elektrische
Einflüsse entstehen, sofern die Schäden nicht auf ein Verschulden
440 mm
von uns zurückzuführen sind. Schmirgelnde Spritzmaterialien, wie
z.B. Bleimennige, Dispersionen, Glasuren, flüssige Schmirgel o.ä.
75 mm
verringern die Lebensdauer von Ventilen, Packungen, Pistole und
1100 g
Düse. Hierauf zurückzuführende Verschleißerscheinungen sind
0,1 Kw
durch diese Garantie nicht gedeckt. Das Gerät ist unverzüglich
nach Empfang zu kontrollieren. Offensichtliche Mängel sind bei
0,5 - 0,8 bar
Vermeidung des Verlustes der Mängelrechte innerhalb von 14
200 - 1200 U/min
Tagen nach Empfang des Gerätes der Lieferfirma oder uns schrift-
900 U/min
lich mitzuteilen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, insbeson-
dere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Das gilt auch für
ca. 120 Nl/min
Schäden, die bei Beratung, Einarbeitung und Vorführung entste-
hen. Wünscht der Käufer sofortige Reparatur oder Ersatz, bevor
festgestellt ist, ob von uns eine Ersatzpflicht besteht, so erfolgt die
Ersatzlieferung oder Reparatur gegen Berechnung und Bezahlung
des jeweiligen Tagespreises. Stellt sich bei der Überprüfung der
Mängelrüge heraus, daß ein Garantieanspruch besteht, erhält der
Käufer für die berechnete Reparatur oder Ersatzlieferung eine
Gutschrift entsprechend der Garantieleistung. Teile, für die Ersatz
geliefert wurde, gehen in unser Eigentum über. Mängelrügen oder
sonstige Beanstandungen berechtigen den Käufer bzw. Auftrag-
geber nicht, die Bezahlung zu verweigern oder zu verzögern.
Versand des Gerätes hat an uns spesenfrei zu erfolgen. Monta-
gekosten (Arbeitszeit- und Fahrtkosten) sowie Fracht- und Verpa-
ckungsspesen können wir nicht übernehmen. Hier gelten unsere
Montagebedingungen. Garantieleistungen bewirken keine Verlän-
gerung der Garantiezeit. Die Garantie erlischt bei Fremdeingriffen.
5. Konformitätserklärung
Hersteller:
SATA GmbH & Co. KG
Domertalstrasse 20
D-70806 Kornwestheim
Hiermit erklären wir, dass das nachfolgend genannte Produkt
aufgrund seiner Konzeption, Konstruktion und Bauart in der
von uns in Verkehr gebrachten Ausführung den grundlegenden
Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 94/9/EG, EU-Richtlinie
2014/34/EU einschließlich der zum Zeitpunkt der Erklärung gel-
tenden Änderungen entspricht und gemäß EG-Richtlinie 94/9/
EG, EU-Richtlinie 2014/34/EU in explosionsgefährdeten Berei-
chen (ATEX), Anhang X, B eingesetzt werden kann.
Produktbezeichnung: ............................. Pressluft-Handrührwerk
Typbezeichnung: ..................................................................PHR
ATEX Kennzeichnung: ..................................................II 2 G T4
Einschlägige EG-Richtlinien:
■ EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
■ EG-Richtlinie 94/9/EG Geräte und Schutzsysteme zur bestim-
mungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Berei-
chen gültig bis 19.04.2016
■ EU-Richtlinie 2014/34/EU Geräte und Schutzsysteme zur
bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten
Bereichen gültig ab 20.04.2016
DE

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