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HAEMMERLIN MAXIAL COMPACT Anleitung Seite 55

Bauaufzüge

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- Wenn der Bauaufzug nicht benutzt wird, muss er an einem trockenen und staubfreien Ort
aufbewahrt werden.
Bauaufzüge müssen bei der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens alle 6 Monate
einer behördlichen Prüfung unterzogen werden. Dasselbe gilt bei größeren Umbauten oder
Reparaturen. Diese Bestimmungen ergeben sich aus Verordnungen, die sich an die
Betriebsleiter der Nutzereinrichtungen richten. Diese halbjährliche Überprüfung muss
umfassen:
-
Die Eignungsprüfung.
Die Montage- und Installationsprüfung.
-
-
Die Prüfung des Erhaltungszustands:
Die statische Prüfung.
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Die dynamische Prüfung.
-
Die Wartungsberichte müssen gemäß Erlass vom 1. März 2004 in das Wartungsheft eingetragen
werden, um die notwendige Wartung und die ordnungsgemäße Verwaltung des Bauaufzugs bis zu
seiner Entsorgung zu gewährleisten.
Der Betriebsleiter ist für die Anwendung der geltenden Benutzervorschriften verantwortlich.
Nach jeder Demontage mit anschließender Wiedermontage auf einer neuen Baustelle müssen vor der
Benutzung des Bauaufzugs Probeläufe im Leerzustand, unter Last und mit Überlast durchgeführt
werden.
Wenn der Bauaufzug einen veralteten Zustand aufweist, der Gefahren für den Benutzer
oder die Umwelt verursachen kann, besteht die Verpflichtung, ihn außer Betrieb zu nehmen oder
zu demontieren.
Haemmerlin garantiert das Arbeitsmaterial nur, wenn es vollständig intakt ist. Wenn das
Arbeitsmaterial durch irgendeine Art von Beschädigung (Stoß, Verformung, Schnitt, Kerbe,
Riss, Bruch von Schweißnähten usw.) geschwächt ist, besteht die Verpflichtung, es außer
Betrieb zu setzen oder zu demontieren.
Haemmerlin übernimmt keine Haftung für alle Folgen, die durch die Nichtbeachtung der
oben genannten Vorschriften entstehen.
INSTANDHALTUNG
Der Betriebsleiter muss ein Sicherheitsbuch einrichten und auf dem neuesten Stand halten, in das alle
an der Maschine durchgeführten Kontrollen und Arbeiten einzutragen sind (Art. 233-1 des
Arbeitsgesetzes).
Bauaufzüge sind so konstruiert, dass sie 30.000 Zyklen oder 1.500 Arbeitsstunden lang ohne Zugabe
von Fett oder Getriebeöl betrieben werden können.
Wenn die Anzahl der Zyklen oder Betriebsstunden erreicht ist, muss die Winde zur Überprüfung und
eventuellen Instandsetzung an eine autorisierte Reparaturwerkstatt geschickt werden.
Wartungsarbeiten und die Demontage der Winde (Motor, Bremse, Getriebe, elektrische Komponenten
usw.) dürfen nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
Wartungs- und Schmierarbeiten dürfen nur bei stillstehendem Bauaufzug und nachdem die Maßnahme
zur Sperrung der Steuerung des Bauaufzugs getroffen wurde, erfolgen.
Wenn es unbedingt notwendig ist, bestimmte spezielle Instandhaltungsarbeiten bei laufendem Betrieb
des Aufzugs durchzuführen, dürfen diese nur unter Anleitung einer qualifizierten Aufsichtsperson
erfolgen.
Wenn Wartungsarbeiten am Schlitten oder an Teilen, die sich auf einer Ebene unterhalb des Schlittens
befinden, durchgeführt werden sollen, müssen vor Beginn der Arbeiten Hindernisse an den Führungen
angebracht werden, um ein unbeabsichtigtes Absenken des Schlittens zu verhindern.
Die verschiedenen Komponenten der Bauaufzüge müssen jederzeit in einwandfreiem Wartungszustand
und mit funktionierenden Sicherheitseinrichtungen gehalten werden.
Wenn eine oder mehrere Schutzvorrichtungen für Kontroll- oder Wartungsarbeiten entfernt werden
müssen, muss der Netzstecker aus der Steckdose gezogen und der Kondensator entladen werden.
Diese Arbeiten sollten nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
Es ist verboten, Wartungsarbeiten an den elektrischen Bauteilen vorzunehmen, ohne dass die
Stromzufuhr unterbrochen und der Kondensator entladen wurde.
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