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Compleo Cito 500 2in1 Betriebsanleitung Seite 115

Payment terminal; sam
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4. Der EMSP darf nur Werte für Abrechnungszwecke verwenden, die in dem vorhandenen dedizierten
Speicher in eichrechtlich gesicherten Messkapseln vorhanden sind. Ersatzwerte dürfen für
Abrechnungszwecke nicht gebildet werden.
5. Der EMSP muss durch entsprechende Vereinbarungen mit dem Betreiber der Ladeeinrichtung sicherstellen,
dass bei diesem die für Abrechnungszwecke genutzten Datenpakete ausreichend lange gespeichert werden,
um die zugehörigen Geschäftsvorgänge vollständig abschließen zu können.
6. Der EMSP hat bei begründeter Bedarfsmeldung zum Zwecke der Durchführung von Eichungen,
Befundprüfungen und Verwendungsüberwachungsmaßnahmen durch Bereitstellung geeigneter
Identifizierungsmittel die Authentifizierung an den von ihm genutzten Exemplaren des zu dieser
Bedienungsanleitung gehörenden Produktes zu ermöglichen.
7. Der EMSP muss sicherstellen, dass dem Kunden automatisch (z.B. über das Hinterlegen seiner E-Mail-
Adresse auf einer Webseite) nach Abschluss der Messung und spätestens zum Zeitpunkt der
Rechnungslegung ein Beleg der Messung und der Angaben zur Bestimmung des Geschäftsvorgangs
zugestellt wird, solange dieser hierauf nicht ausdrücklich verzichtet. Diese Zustellung kann in elektronischer
Form erfolgen z.B. via SMS oder Email.
8. Alle vorgenannten Pflichten gelten für den EMSP als Messwerteverwender im Sinne von
§ 33 MessEG auch dann, wenn er die Messwerte aus den Ladeeinrichtungen über einen Roaming-
Dienstleister bezieht.
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SAM | 03
2022-06

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