Für
unsere
Geräte
Bedingungen:
Mängel
am
Herstellungsfehler beruhen, werden durch unseren Kundendienst unentgeltlich
behoben. Soweit der Mangel innerhalb von 6 Monaten auftritt, wird vermutet,
dass ein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt.
Im Rahmen der Garantie werden mangelhafte Teile nach unserer Wahl
unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt.
Wird die Nachbesserung abgelehnt oder schlägt sie endgültig fehl, wird
innerhalb der Garantiezeit auf Wunsch das alte Gerät kostenfrei durch ein
neues Gerät gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das
betroffene Gerät zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird,
ist refsta berechtigt, ein ähnliches Gerät zu liefern.
Der Geräteaustausch erfolgt grundsätzlich durch den Händler, bei dem der
Verbraucher das Gerät gekauft hat.
Die Garantie begründet keine Ansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder
Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises).
Ersetzte Teile oder ausgetauschte Geräte gehen in unser Eigentum über.
leisten
wir
Gerät,
die
nachweislich
Garantie
gemäß
auf
einem
nachstehenden
Material-
oder