6. Montage
Schachtqualität für Abgasleitungen
A
B
D
1:
Schachtqualität für Abgasleitungen
Legende zu Abb. 1:
Kürzel
Feuerwiderstandsdauer: 90 Min.
A
- In Gebäuden geringer Höhe: 30 Min.
Mind. 1 m. Bei raumluftunabhängigen Feuer-
stätten
B
mit Abgasventilatoren gleich kleiner 50 kW ge-
nügen 0,40 m.
Bedingung: Verhinderung der Brandausbrei-
C
tung im Gebäude
Schachtwände dürfen auf Decken aufgesetzt
D
werden.
Reinigungs- und Prüföffnungen
Abgasanlagen müssen im Sinne der entsprechenden
Vorschriften und Richtlinien des Bestimmungslandes
(für Deutschland Muster- und Landesbauordnung) leicht
und sicher zu reinigen sein. Sie müssen zudem auf ih-
ren Querschnitt und auf Dichtheit geprüft werden kön-
nen.
Die Anzahl, die Lage und die erforderliche Größe muss
mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister
abgesprochen werden. Diese richten sich nach Beurtei-
lungskriterien, die mit den bauaufsichtlichen Gremien
abgestimmt sind.
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mind. 40 cm
Bedeutung
ECOHEAT Gas ProKondens
Daraus folgende Auszüge:
Die untere Reinigungsöffnung einer Abgaslei-
-
tung ist
im senkrechten Teil der Abgasleitung unmittel-
-
bar oberhalb der Abgasumlenkung oder seitlich
im horizontalen Teil der Abgasleitung maximal
-
0,3 m von der Umlenkung zum senkrechten Teil
entfernt oder
im horizontalen Teil der Abgasleitung an der
-
Stirnseite maximal 1 m von der Umlenkung zum
senkrechten Teil entfernt, sofern sich dazwi-
schen keine Umlenkung befindet, anzuordnen.
C
Abgasleitungen, die nicht von der Mündung aus
-
gereinigt werden können, müssen eine weitere
(obere) Reinigungsöffnung
bis zu 5 m unterhalb der Abgasleitungsmündung
-
oder
bis zu 15 m unterhalb der Abgasleitungsmün-
-
dung, wenn nur Feuerstätten angeschlossen
sind und der senkrechte Abschnitt der Abgaslei-
tung nicht mehr als max. einmal um max. 30°
schräg geführt (gezogen) ist, haben.
Bei Abgasleitungen, die kürzer als 5 bzw. 15 m
-
sind, genügt nur die untere Reinigungsöffnung,
sofern vor der Reinigungsöffnung eine Standflä-
che von mind. 1 m x 1 m vorhanden ist.
Für Abgasleitungen, an denen Feuerstätten an-
-
geschlossen sind, genügt insgesamt eine Reini-
gungsöffnung, wenn
der senkrechte Abschnitt der Abgasleitung nicht
-
länger als 15 m und max. einmal um max. 30°
schräg geführt (gezogen) ist,
-
die Reinigungsöffnung sich im waagerechten
Abschnitt max. 0,3 m vom senkrechten Ab-
schnitt entfernt befindet,
-
der waagerechte Abschnitt vor der Reinigungs-
öffnung nicht länger als 1,5 m ist und nicht mehr
als zwei Bögen enthält,
alle Umlenkungen (auch vom waagerechten
-
zum senkrechten Abschnitt der Abgasleitung)
durch Bögen mit einem Biegeradius größer oder
gleich dem Abgasleitungsdurchmesser erfolgen
und
der Abgasleitungsdurchmesser nicht mehr als
-
150 mm beträgt.
Ein für den sicheren Betrieb der Feuerungsan-
-
lage erforderlicher Querschnitt zwischen Abgas-
leitung und Schacht (Hinterlüftung) muss geprüft
und gereinigt werden können.
Reinigungsöffnungen in Schächten müssen
-
mind. 100 mm breit und 180 mm hoch sein. Bei
einer Höhe von mind. 240 mm kann die Breite
90 mm betragen.