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Electromatic TM Gebrauchsanweisung Seite 9

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Gebrauchsanweisung ELECTROmatic TM und TMM/TMC ab Panel-Software-Version V1.4
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbe-
scheinigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunter-
nehmens unterzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
4. Schaden beim Transportunternehmen melden.
5. Schaden bei KaVo melden.
6. Beschädigtes Produkt keinesfalls vor Rücksprache mit KaVo zurücksenden.
7. Die unterzeichnete Empfangsbescheinigung an KaVo senden.
Ist das Produkt beschädigt, ohne dass bei der Anlieferung ein Schaden an der
Verpackung erkennbar war, muss wie folgt vorgegangen werden:
1. Schaden unverzüglich, spätestens am 7. Tag, dem Transportunternehmen
melden.
2. Schaden bei KaVo melden.
3. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
4. Beschädigtes Produkt nicht benutzen.
Hinweis
Verletzt der Empfänger eine ihn nach der vorstehenden Bestimmung treffen-
de Pflicht, so gilt ein Schaden als erst nach der Ablieferung entstanden (ge-
mäß den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, Artikel 28).
Außerhalb Deutschlands
Hinweis
KaVo haftet nicht für Transportschäden.
Sendung muss sofort nach Erhalt geprüft werden.
Ist bei Anlieferung ein Schaden an der Verpackung äußerlich erkennbar, muss
wie folgt vorgegangen werden:
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbe-
scheinigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunter-
nehmens unterzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
Nur aufgrund dieser Tatbestandsaufnahme kann der Empfänger gegenüber
dem Transportunternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
Ist das Produkt beschädigt, ohne dass bei der Anlieferung ein Schaden an der
Verpackung erkennbar war, muss wie folgt vorgegangen werden:
1. Schaden unverzüglich, spätestens am 7. Tag nach Anlieferung, dem Trans-
portunternehmen melden.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Beschädigtes Produkt nicht benutzen.
Hinweis
Verletzt der Empfänger eine ihn nach der vorstehenden Bestimmung treffen-
de Pflicht, so gilt ein Schaden als erst nach der Ablieferung entstanden
(gemäß CMR-Gesetz, Kapitel 5, Artikel 30).
1 Benutzerhinweise | 1.5 Transport und Lagerung
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Diese Anleitung auch für:

Tmm/tmc