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Mandik BSK-B-90-E Benutzerhandbuch Seite 43

Brandschutzklappe

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Leichtbauwände
● Wände mit Metallständer und beidseitiger Beplankung mit europäischer Klassifizierung
entsprechend EN 13 501-2
● Wände-Alternativausführung zu o.a. Norm - nach vergleichbarer nationaler Klassifizierung
● Leichtbauwände mit Stahlblecheinlagen als Brand-, Sicherheits- oder Strahlungsschutzwände
eingestuft
● Die Einbauöffnung muss mit umlaufenden Metallprofilen versehen werden und die müssen eine
Verbindung zu den Metallprofilen der Wandkonstruktion haben.
Vorraussetzung
● Wanddicke:
● Abstand der Brandschutzklappe zu tragenden Bauteilen:
● Wand und Deckenanschluss
● Abstand zwischen 2 Brandschutzklappen:
● Flansch an Flansch
* die Toleranz ist ± 10 mm
Nasseinbau
Die Brandschutzklappe kann in Leichtbauwände
werden. Beim Nasseinbau sind die Spalten (Hohlräume) zwischen Brandschutzklappe und Wand mit
Mörtel vollständig auszufüllen. Hohlräume müssen verhindert werden. Die Brandschutzklappen können
außerhalb einer Wandkonstruktion eingebaut werden. Die Rohrleitung und ein Teil der Klappe, zwischen
der Wandkonstruktion und dem Klappenblatt, muss durch Brandschutzisolierung geschützt sein.
Die Brandschutzklappe muss
Brandschutztrennkonstruktion oder innerhalb eines genehmigten Nachisolierungssystems befindet,
wenn sich die Brandschutzklappe entfernt einer Brandschutzkonstruktion eingebaut wird. Das
Klappengehäuse ist mit einem Aufkleber „Einmauerungskante" versehen. Falls die Kante der
Brandschutztrennkonstruktion oder der Nachisolierung mit der Einmauerungskante übereinstimmt, ist
die o.a. Bedingung mit Sicherheit erfüllt.
Einmauerungskante
Nachisolierungskante
mit einer umlaufenden Vermörtelung eingebaut
so eingebaut werden, daß sich das Klappenblatt innerhalb der
Einmauerungskante
Nachisolierungskante
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w ≥ 100 mm
min. 75 mm
ohne Abstand
min. 200 mm
ohne Abstand

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Diese Anleitung auch für:

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