1. GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
Der Au昀琀ragnehmer verp昀氀ichtet sich, nur Personen an der Anlage arbeiten zu lassen, die
▪
alle für die jeweilige Tä琀椀gkeit relevanten Textpassagen bzw. Informa琀椀onen der Montage- und
Installa琀椀onsanleitung gelesen und diese auch verstanden haben,
▪
mit den grundlegenden Vorschri昀琀en über Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz
vertraut sind und
▪
in die sichere Handhabung der Anlage eingewiesen wurden (Unterweisung).
1.4. Ausbildung des Montage- und Installa琀椀onspersonals
Die Anlage darf nur durch geschultes und dafür unterwiesenes Personal mon琀椀ert und installiert
werden.
Elektrische Ausrüstungsteile der Anlage dürfen nur von einer ausgebildeten Elektrofachkra昀琀
geö昀昀net werden.
▪
Ausschließlich für die jeweiligen Arbeiten ausgebildeten Fachkrä昀琀en ist es erlaubt, Montage-
und Installa琀椀onsarbeiten durchzuführen.
▪
Diese müssen aufgrund ihrer Ausbildung und berufsnahen Tä琀椀gkeit nachweislich in der Lage
sein, Gefahren und Risiken zu erkennen, die von der jeweiligen Tä琀椀gkeit ausgehen oder
entstehen können.
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Vor Arbeitsbeginn sind die jeweiligen Zuständigkeiten eindeu琀椀g festzulegen und den
ausführenden Personen zuzuweisen.
▪
Anzulernendes Personal darf nur unter Aufsicht einer quali昀椀zierten Person an der Anlage
arbeiten.
1.5. Verp昀氀ichtung des Bedieners
Personen, die mit einer Maschine (Hubli昀琀, Arbeitsbühne, Minikran etc.) arbeiten, verp昀氀ichten sich vor
Arbeitsbeginn, die grundlegenden Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungs-Vorschri昀琀en sowie das
Sicherheitskapitel und die Warnhinweise in dieser Anleitung zu beachten. Außerdem müssen sich die
Bediener vor Gebrauch der Maschine über deren Funk琀椀onsweise und Funk琀椀onstüch琀椀gkeit informieren.
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