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Inakustik REFERENZ AC-3502 Bedienungsanleitung Seite 4

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BEDIENUNGSANLEITUNG
REFERENZ AC-3502
BEDIENUNG
Mit der Taste auf der Vorderseite des AC-3502 können Sie die Steckdosen ein- und ausschalten. Wenn die Power Station ausgeschaltet ist werden
die Phase und der Nullleiter der angeschlossenen Geräte vom Stromnetz getrennt (allpolig). Die LED über dem EIN/AUS-Taster gibt Ihnen Auskunft
über den Betriebszustand. Leuchtet die LED rot ist sind die Steckdosen ausgeschaltet. Leuchtet die LED blau sind die Steckdosen eingeschaltet.
ACHTUNG: Beachten Sie unbedingt die Bedienungsanleitungen der Angeschlossenen Geräte! Einige Geräte müssen VOR dem Trennen vom
Stromnetz wie ein Computer heruntergefahren werden um Datenverluste zu verhindern. Dies gilt insbesondere beim Ausschalten des AC-3502!
LIEFERUMFANG
Power Station Referenz AC-3502
Netzanschlussleitung
Bedienungsanleitung
TECHNISCHE DATEN
Anzahl Ausgänge: 6
Netzanschluss: IEC C-20 Dose
Schutzklasse I
Abmessungen: ca. 450 x 386 x 122mm
Gewicht: ca. 10 kg
SCHUKO:
Betriebsspannung: 230VAC / 50-60Hz
Maximaler Betriebsstrom: 16 Ampere (Summe)
Maximale Anschlussleistung: 3680 Watt (230VAC / 16 Ampere)
ENTSORGUNG
GETRENNTE ERFASSUNG VON ALTGERÄTEN
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten müssen diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rück-
gabesysteme.
BATTERIEN UND AKKUS SOWIE LAMPEN
Besitzer von Altgeräten müssen Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlos-sen sind, vor der Abgabe an einer Erfas-
sungsstelle vom Altgerät trennen. Dies gilt auch für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Wenn die Altgeräte
einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden sollen, müssen
Batterien und Akkus sowie Lampen nicht entnommen werden.
MÖGLICHKEITEN DER RÜCKGABE VON ALTGERÄTEN
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den
von Herstellern oder Vertreibern eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebens-
mittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Online- oder Katalog-Vertrieb, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die
Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein
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