Hinweise zur Entsorgung und zum Umweltschutz
Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz 3 – ElektroG3
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte
bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere
nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle
vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur
Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von
Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen
unentgeltlich abgeben. Die Rücknahme erfolgt in allen stationären Globus
Fachmärkten, die im Internet unter:
https://www.globus-baumarkt.de/info/hilfe-kontakt/kontakt/
einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe. Adressen geeigneter Sammelstellen können
Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m²
für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer
WICHTIGE HINWEISE
Gültig nur für Deutschland
Valable uniquement en Allemagne
Alleen geldig in Duitsland
9/39
zu finden sind oder bei