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VEGA SOURCE 85 Betriebsanleitung Seite 7

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VEGASOURCE 85 • Strahlenschutzbehälter
einwandfreiem und betriebssicherem Zustand betrieben werden.
Das betreibende Unternehmen ist für den störungsfreien Betrieb des
Gerätes verantwortlich. Beim Einsatz in aggressiven oder korrosiven
Medien, bei denen eine Fehlfunktion des Gerätes zu einer Gefähr-
dung führen kann, hat sich das betreibende Unternehmen durch
geeignete Maßnahmen von der korrekten Funktion des Gerätes zu
überzeugen.
Das betreibende Unternehmen ist ferner verpflichtet, während der
gesamten Einsatzdauer die Übereinstimmung der erforderlichen Ar-
beitssicherheitsmaßnahmen mit dem aktuellen Stand der jeweils gel-
tenden Regelwerke festzustellen und neue Vorschriften zu beachten.
Die Sicherheitshinweise in dieser Betriebsanleitung, die landesspe-
zifischen Installationsstandards sowie die geltenden Sicherheitsbe-
stimmungen und Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Eingriffe über die in der Betriebsanleitung beschriebenen Handha-
bungen hinaus dürfen aus Sicherheits- und Gewährleistungsgründen
nur durch von uns autorisiertes Personal vorgenommen werden.
Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen sind ausdrücklich
untersagt. Aus Sicherheitsgründen darf nur das von uns benannte
Zubehör verwendet werden.
Um Gefährdungen zu vermeiden, sind die auf dem Gerät angebrach-
ten Sicherheitskennzeichen und -hinweise zu beachten.
2.5
Verwendungshinweise
Beachten Sie die anzuwendenden Regeln und nationalen/interna-
tionalen Standards.
Beachten Sie die Strahlenschutzvorschriften bei Verwendung,
Lagerung und Arbeit an der radiometrischen Messeinrichtung.
Beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitszonen.
Installieren und betreiben Sie das Gerät entsprechend dieser
Dokumentation und den entsprechenden Auflagen der Behörden.
Das Gerät darf nicht außerhalb der spezifizierten Parameter
betrieben oder gelagert werden.
Schützen Sie das Gerät während des Betriebes und der Lagerung
gegen extreme Einflüsse (z. B. chemische Produkte, Witterung,
mechanische Stöße, Vibrationen etc.). Das Gerät darf in belade-
nem Zustand nicht mutwillig oder vorsätzlich zerstört werden (z. B.
bei Verschrottung).
Vor Einschalten der Strahlung ist sicherzustellen, dass sich keine
Personen im Strahlungsbereich (auch nicht außerhalb des Füll-
gutbehälters) befinden. Die Strahlung darf nur von unterwiesenem
Personal eingeschaltet werden.
Betreiben Sie keine korrodierten oder beschädigten Geräte.
Unterrichten Sie den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten,
sobald Schäden oder Korrosion auftreten und folgen Sie seinen
Anweisungen.
Führen Sie die erforderliche Dichtheitsprüfung entsprechend den
anzuwendenden Regeln und Anweisungen durch.
Wenn Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand der Anlage beste-
hen, prüfen Sie, ob in der Umgebung des Gerätes Strahlung
2 Zu Ihrer Sicherheit
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