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RAMMER 155E Benutzerhandbuch Seite 20

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Sicherheit
Atemschutzvorrichtungen für Bediener und Zuschauer müssen durch den Hersteller
der Atemschutzvorrichtungen für die besagte Anwendung genehmigt worden sein.
Es ist entscheidend, dass die Atemschutzvorrichtungen vor winzigen Staubteilchen
schützen,
Lungenkrankheiten hervorrufen können. Sie sollten die Anlagen solange nicht
betreiben, bis Sie sich vergewissert haben, dass die Atemschutzvorrichtungen
einwandfrei funktionieren. Dies bedeutet, dass die Atemschutzvorrichtungen
überprüft werden müssen, um sicherzustellen, dass sie rein sind und dass ihr Filter
gewechselt wurde. Außerdem müssen Sie sich vergewissern, dass die
Atemschutzvorrichtung wie vorgesehen Schutz bietet.
Vergewissern Sie sich zu Feierabend stets, dass sich kein Staub mehr auf Ihren
Stiefeln und Ihrer Kleidung befindet. Die kleinsten Staubteilchen sind die, die der
Gesundheit am meisten schaden. Möglicherweise sind diese derart fein, dass Sie sie
nicht sehen können. Denken Sie daran, Sie MÜSSEN sich selbst und Zuschauer vor
den Gefahren, die durch das Einatmen von Staub entstehen, schützen.
Befolgen Sie in Bezug auf luftübertragene Schmutzstoffe im Arbeitsumfeld stets
örtliche Gesetze und Bestimmungen.
UMHERFLIEGENDE MATERIALSPLITTER
Der Sicherheitsaufkleber auf dem Hammer ist nachstehend aufgeführt.
„GEFAHR DURCH FLIEGENDE OBJEKTE
Fragmente können bis zu 40 m (130 Fuß) fliegen und dadurch schwere
Verletzungen und den Tod verursachen!
Unterbrechen Sie sofort die Bedienung der Maschine, wenn eine Person die
Gefahrenzone betritt.
Tragen Sie nur zugelassene persönliche Schutzausrüstung."
Seite 20 - Betrieb
die
diese
Staublungenkrankheit
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oder
andere
ernsthafte

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