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Eibenstock ESM 1311 Set Originalbetriebsanleitung Seite 11

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sind
aus
recycelfähigen
umweltgerechte,
Sammeleinrichtungen ermöglicht wird.
Nur für Deutschland:
Informationen zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten für private Haushalte
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte Vertreiber zur
unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 m² sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamt-
verkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereit-
stellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts an einen
Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort
der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort
durch Auslieferung die Abgabe erfolgt: In diesem Fall ist die Abholung des
Altgeräts für den Endnutzer unentgeltlich; und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme
darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft
werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrags für das neue Elektro-
oder Elektronikgerät den Endnutzer über die Möglichkeit zur
unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abholung des Altgeräts zu informieren und
den Endnutzer nach seiner Absicht zu befragen, ob bei der Auslieferung
des neuen Geräts ein Altgerät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikations-
mitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager-
und Versandflächen mindestens 800 m² betragen, wobei die unentgeltliche
Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüber-
träger), 2 (Bildschirmgeräte) und 4 (Großgeräte mit mindestens einer
äußeren Abmessung über 50 cm) beschränkt ist.
Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Vertreiber
Materialien
sortenreine
Entsorgung
Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU über Elektro-
und Elektronik Altgeräte und Umsetzung in nationales
Recht müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
hergestellt,
über
11
wodurch
eine
die
angebotenen

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