Hilfreiche Hinweise, Anleitungsvideos und aktuelle Tipps finden Sie – Trennen Sie das Modem bei Gewitter vom Strom und vom Internet. unter quickline.ch/modem7582 oder indem Sie den QR-Code mit – Die Lüftungsschlitze des Modems müssen immer frei sein. Ihrem Smartphone einscannen.
Sie können sich nun via Netzwerkkabel (LAN 1, LAN 2, LAN 3 oder LAN 4) oder WLAN mit mitgelieferten DSL-Anschlusskabel bis zum Anschlag in dem Internet verbinden. Die WLAN-Zugangsdaten finden Sie im Quickline-Willkommensbrief. und -Adapter an die DSL-Steckdose die Steckdose.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr WLAN-Passwort zu ändern: Laptops etc.) kompatibel ist. Wir empfehlen Falls Sie das WLAN auf diesem Modem nicht benötigen oder einen Quickline WLAN Plus Ihnen, die Einstellungen nicht zu verändern. Adapter einsetzen, schalten Sie das WLAN aus. Dies verhindert Störungen von anderen aktiven WLANs und schützt vor missbräuchlicher Nutzung.
– Anrufumleitungen – Abgehende Anrufsperren (z.B. 090x-Servicenummern) – Eigene Rufnummer unterdrücken Diese können Sie über quickline.ch/kundencenter unter «Produkte» > «Festnetz» oder mittels Telefontaste verwalten. Eine detaillierte Anleitung zur Bedienung der Zusatzfunktionen am Telefonapparat finden Sie unter quickline.ch/anleitungen unter der Rubrik «Festnetz».
LED-Bedeutungen Zustand Bedeutung Keine Stromzufuhr. Power Betriebsbereit – Stromzufuhr und DSL sind leuchtet synchronisiert/aktiv. leuchtet Mit Internet verbunden. Internet Bestehende Verbindung zu Modem, jedoch blinkt ohne Internetzugang. WLAN-Funktion ist ausgeschaltet. leuchtet WLAN-Funktion ist eingeschaltet. WPS erfolgreich: Anmeldevorgang für leuchtet auf ein WLAN-Gerät war erfolgreich.
Montag bis Freitag von 8 bis 21 Uhr, Samstag von 10 bis 19 Uhr Die aktuellen Anleitungen und Hilfsthemen finden Sie auf quickline.ch/hilfe In unseren Shops sind wir persönlich für Sie da: quickline.ch/verkaufsstellen Beim lokalen Quickline-Partner: CE-Konformitätserklärung: Das Gerät ist in Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen und den anderen relevanten Vorschriften der Richtlinien 2014/53/EU, 2009/125/EG sowie 2011/65/EU.