Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Gewährleistung, Haftung, Richtlinien, Normen Und Gesetze - Ratiotherm OSKAR rZR 16x2 Originalbetriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Identifikation und Hinweise
Gewährleistung, Haftung, Richtlinien, Normen und Gesetze
2.4.2
n
icht VorherSehBarer
Nicht vorhersehbarer Fehlgebrauch kann eintreten durch:
■ Katastrophenfälle,
■ Fremdkörpereinwirkung und/oder
■ Höhere Gewalt.
2.5
g
eWährleiStung
Grundsätzlich gelten die „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen" des Unternehmens ratiotherm GmbH & Co.
KG. Die „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen" stehen dem Betreiber spätestens seit Vertragsabschluss zur
Verfügung. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn
Schäden auf eine oder mehrere der nachfolgenden Ursachen zurückzuführen sind:
■ Sachwidriges Verwenden des Geräts,
■ Unsachgemäßer Umgang mit dem Gerät,
■ Betreiben des Geräts bei defekten Schutzvorrichtungen,
■ Missachten der Sicherheits- und Warnhinweise in der Betriebsanleitung,
■ Eigenmächtige bauliche Veränderungen an dem Gerät,
■ Mangelhafte Durchführung der vorgegebenen Instandhaltungsmaßnahmen und
■ Katastrophenfälle mit Fremdkörpereinwirkung oder höhere Gewalt.
Die Betriebsanleitung muss vor dem Umgang mit dem Gerät gelesen werden. Die Betriebsanleitung macht das Perso-
nal mit der Handhabung des Geräts vertraut und unterrichtet über Einzelheiten aller Lebensphasen des Geräts.
Die Betriebsanleitung muss dem Personal jederzeit zugänglich sein. Die Sicherheits- und Warnhinweise in der Be-
triebsanleitung und an dem Gerät sind zu beachten und einzuhalten. Für weitere Fragen, die über den Rahmen dieser
Betriebsanleitung hinausgehen, steht Ihnen das Unternehmen ratiotherm GmbH & Co. KG. zur Verfügung.
Für die Verwendung des Geräts in Deutschland sind insbesondere nachfolgende Richtlinien, Normen und Gesetze zu
beachten:
■ VDE- sowie EVU-Vorschriften und Bestimmungen (insbesondere VDE 0100)
■ Vorschriften und Bestimmungen der örtlichen Versorgungsunternehmen
■ Energieeinsparverordnung EnEV – Verordnung über energiesparenden Wärme-
schutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden von 2009
HINWEIS
Richtlinien, Normen und Gesetze
Örtlich können weitere Richtlinien, Normen und Gesetze z. B. Bauordnungen zu beachten sein.
Grundsätzlich sind die im jeweiligen Land die geltenden gesetzlichen Richtlinien, Normen
und Gesetze einzuhalten.
8
f
/m
ehlgeBrauch
iSSBrauch
, h
, r
aftung
ichtlinien
, n
g
ormen und
eSetze

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis