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Herstellergarantie - Impruf RL 50RAS V3 Betriebsanleitung

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HERSTELLERGARANTIE

Das Produkt entspricht den Europäischen Normen und Standards, den Richtlinien über Niederspannung und
elektromagnetische Verträglichkeit. Hiermit erklären wir, dass das Produkt mit den maßgeblichen Anforderungen
aus Richtlinie 2014/30/EU über elektromagnetische Verträglichkeit, Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und
Richtlinie 93/68/EWG über CE-Kennzeichnung übereinstimmt.
Dieses Zertifikat ist nach Prüfung des Produktes auf das Obengenannte ausgestellt. Der Hersteller setzt eine
Garantiedauer von 24 Monaten ab Verkaufsdatum über den Einzelhandel fest, unter der Bedingung der Erfüllung
der Vorschriften für Transport, Lagerung, Montage und Betrieb durch den Verbraucher. Bei Funktionsstörungen
des Geräts durch werkseitig verursachte Fehler, die innerhalb der Garantiefrist auftreten, hat der Verbrau-
cher Anspruch auf kostenlose Behebung der Mängel am Gerät mittels Garantiereparatur durch den Hersteller.
Die Garantiereparatur umfasst insbesondere Arbeiten zur Behebung von Mängeln beim Betrieb des Geräts,
um eine bestimmungsgemäße Nutzung des Geräts innerhalb der Garantiefrist sicherzustellen.
Die Mängelbehebung erfolgt durch Ersatz oder Reparatur der defekten Teile oder Einheiten des Geräts.
Die Garantie-Serviceleistung umfasst nicht:
regelmäßige technische Wartung
Montage/Demontage des Geräts
Einrichten des Geräts
Für die Garantiereparatur muss der Verbraucher das Gerät, die Betriebsanleitung mit dem Vermerk des
Kaufdatums sowie einen Zahlungsbeleg als Bestätigung des Kaufs vorlegen.
Das vorgelegte Modell des Geräts muss mit dem Modell übereinstimmen, welches in der Betriebsanleitung
angegeben ist. Wenden Sie sich für Garantieleistungen an den Verkäufer des Geräts.
Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:
Der Verbraucher legt den Ventilator nicht vollständig vor, wie in der Betriebsanleitung angegeben,
einschließlich der vom Verbraucher demontierten Bestandteile des Geräts.
Nichtübereinstimmung des Modells oder der Marke des Geräts mit den Angaben auf der Verpackung und in der
Betriebsanleitung.
Nicht fristgerechte technische Wartung des Geräts durch den Verbraucher.
Bei vom Verbraucher zugefügten äußerlichen Beschädigungen des Gehäuses und der inneren Einheiten
(außer äußeren Änderungen am Gerät, welche für die Montage notwendig sind).
Änderungen an der Konstruktion des Gerätes oder technische Änderungen am Gerät.
Austausch und Verwendung von Einheiten oder Teilen, die nicht durch den Hersteller vorgesehen sind.
Unzweckmäßige Benutzung des Geräts.
Verletzung der Montagevorschriften des Geräts durch den Verbraucher.
Verletzung der Vorschriften für die Steuerung des Geräts durch den Verbraucher.
Anschluss des Geräts an ein Stromnetz mit einer anderen Spannung, als in der Betriebsanleitung angegeben ist.
Ausfall des Geräts infolge von Spannungssprüngen im Stromnetz.
Durchführung einer selbstständigen Reparatur des Geräts durch nichtautorisierte Personen.
Reparaturen des Geräts durch Personen, die nicht vom Hersteller autorisiert sind.
Ablauf der Garantiefrist des Geräts.
Verletzung geltender Vorschriften für die Beförderung des Geräts durch den Verbraucher.
Verletzung der Vorschriften über die Lagerung des Geräts durch den Verbraucher.
Rechtswidrige Handlungen von Drittpersonen in Bezug auf das Gerät.
Ausfall des Geräts infolge höherer Gewalt (Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Kriege, militärische
Handlungen jeder Art, Blockaden).
Fehlen der Plomben, wenn solche durch die Betriebsanleitung vorgesehen sind.
Nichtvorlage der Betriebsanleitung mit ausgewiesenem Kaufdatum.
Fehlen des Kaufbelegs mit ausgewiesenem Kaufdatum, welcher den Kauf bestätigt.
DIE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE KÖNNEN NUR DANN GELTEND GEMACHT
WERDEN, WENN DAS GERÄT, EIN KAUFBELEG UND DIE BETRIEBSANLEITUNG,
IN DER DAS KAUFDATUM NOTIERT IST, VORLIEGEN.
RL 50RAS V3
IMPRUF
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