Gewährleistung
Gewährleistung
5. Wenn das E-Bike von Dritten oder durch Einbau frem-
der Teile verändert worden ist
ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung
stehen, erlischt der Gewährleistungs- und Garantieanspruch.
Ferner erlischt er, wenn die in der Bedienungsanleitung
gemachten Vorschriften über die Behandlung und Benutzung
des Fahrrades nicht befolgt worden sind.
Dies betrifft insbesondere die bestimmungsgemäße Verwen-
dung sowie die Pflege- und Wartungsanweisungen.
6. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung bzw. Garantie sind:
•
Bauteile, die dem Verschleiß, Verbrauch oder der Abnut-
zung unterliegen (ausgenommen eindeutiger Material-
bzw. Herstellungsfehler), wie z. B.: Reifen, Leuchtmittel,
Sattel, Bremsbauteile, Ständer, Akku/Batterie, Kette,
Zahnkränze, Griffe/Bezüge, Sicherung, Schaltungsritzel,
Aufkleber/Dekore, Kabel, Bowdenzüge usw.
bzw. eingetretene Mängel in
Schäden, die zurückzuführen sind auf:
• die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen.
• den unsachgemäßen Einbau von Bauteilen des Käufers
oder eines Dritten.
• Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz,
Industrieabgase,
mangelnde
Pflegemittel, usw. entstanden sind.
• Verbrauchsmaterial, das nicht in Zusammenhang mit
Reparaturarbeiten an anerkannten Störungen steht.
• alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeiten, die
durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen
sowie Fahren unter Nichtbeachtung der Hersteller-
angaben entstehen.
• alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwin-
gungen, Farbveränderungen, Abnutzung, usw., die die
Grund und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
• Kosten für Wartungs-, Überprüfungs- und Säuberungs-
arbeiten
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Pflege,
ungeeignete