GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung für diese Maschine beträgt 12 Monate. Für die nachfolgend aufgeführten
Verschleißteile wird nur Gewährleistung übernommen, wenn der Verschleiß nicht betriebsbedingt ist.
Verschleißteile sind Teile, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Maschinen einer
betriebsbedingten Abnutzung unterliegen. Die Verschleißzeit ist nicht einheitlich definierbar, sie differiert
nach der Einsatzintensität. Die Verschleißteile sind gerätespezifisch entsprechend der Betriebsanleitung
des Herstellers zu warten, einzustellen und ggf. auszutauschen.
Ein betriebsbedingter Verschleiß bedingt keine Mängelansprüche.
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Vorschub- und Antriebselemente wie Zahnstangen, Zahnräder, Ritzel, Spindeln,
Spindelmuttern, Spindellager, Seile, Ketten, Kettenräder, Riemen
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Dichtungen, Kabel, Schläuche, Manschetten, Stecker, Kupplungen und Schalter für Pneumatik,
Hydraulik, Elektrik
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Führungselemente wie Führungsleisten, Führungsbuchsen, Führungsschienen, Rollen, Lager,
Gleitschutzauflagen
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Spannelemente von Schnelltrennsystemen
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Gleit- und Wälzlager, die nicht im Ölbad laufen
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Wellendichtringe und Dichtelemente
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Kohlebürsten, Kollektoren
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Sicherungen
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Hilfs- und Betriebsstoffe
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Befestigungselemente
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Lauf- und Antriebsräder
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