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GALAXIS SHOWTECHNIK PYROTEC Betriebsanleitung Seite 8

L-flame pumpstation
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5. Wenn Flammeneffekte eingesetzt werden, sollten generell keine
leicht entflammbaren Materialien vorhanden sein. In
Versammlungsstätten sind diese durch den Gesetzgeber verboten. Durch
die Verwendung von Flammschutzspray können diese Materialien schwer
entflammbar gemacht werden.
6. Rauchen und offenes Feuer ist im Sicherheitsbereich verboten.
Halten Sie andere mögliche Zündquellen fern.
7. Treffen Sie je nach Umfang der zum Einsatz kommenden Effekte und
der örtlichen Gegebenheiten die erforderlichen Brandschutz- und
Erste-Hilfe-Maßnahmen.
8. Berücksichtigen Sie in jedem Fall die sich aus den jeweils
nationalen Gesetzen, technischen Regeln sowie den Anleitungen zur
Verwendung der Geräte ergebenden Bestimmungen.
9. Stellen Sie sicher, dass die Geräte sicher stehen und ihre
Position oder Neigung nicht während der Anwendung verändert werden
kann. Unter Umständen ist es erforderlich die Geräte zusätzlich z.B.
durch Anschrauben zu befestigen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang
auch die Hinweise zur Montage auf Traversen in dieser Anleitung.
Verwenden Sie Safety-Seile wenn dies in der jeweiligen Anwendung
vorgeschriebsen ist.
10. Stellen Sie sicher, dass die Geräte nicht abgedeckt werden und
der Brennstoff ungehindert austreten kann. Weiter dürfen keine
Fremdkörper oder z.B. Konfetti oder Luftschlangen in die Brennkammer
eindringen.
11. Schalten Sie die Geräte so kurz wie möglich vor dem Effekt
scharf (ein) und unmittelbar danach wieder unscharf (aus). Wahlweise
kann dies über den NOT-AUS-Eingang, den Hauptschalter oder über die
Gefahrenzonen per Funk bzw. die seriellen Datenkabel oder über den
Sicherheitskanal per DMX erfolgen. Wenn die Geräte zündbereit sind,
müssen diese ständig von der verantwortlichen Person überwacht
werden.
12. Stellen Sie sicher, dass keine Wärmequellen, wie etwa starke
Scheinwerfer, auf die Geräte oder die Brennstoffbehälter gerichtet
sind.
13. Stellen Sie sicher, dass unbefugte Personen grundsätzlich keinen
Zugang zu den Effektgeräten und Steuergeräten erhalten.
14. Die von den Herstellern und dem Gesetzgeber vorgeschriebenen
Sicherheitsabstände sind einzuhalten. Personen sind durch geeignete
Absperrmaßnahmen vom Gefahrenbereich fernzuhalten.
15. Die Anleitungen und Sicherheitshinweise des Herstellers der
Effekt- und Steuergeräte sind zu beachten. Bei Unklarheiten müssen
diese mit den zuständigen Sicherheitsorganen festgelegt werden.
16. Die Verwendung von Effekt- und Steuergeräten darf nur
bestimmungsgemäß erfolgen. Verwenden Sie nur die vom Hersteller
freigegebenen Brennstoffe.

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