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Bestimmungsgemäße Verwendung; Hinweise Zur Sicherheit - Kienesberger KWS 60 N Bedienungsanleitung-Ersatzteillisten

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Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Wippkreissäge ist ausschließlich zum Schneiden von Brennholz vorgesehen.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller
vorgeschriebenen Betriebs-,Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und die Befolgung
der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshinweise!
Jeder weitere darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für
hieraus resultierende Schäden und Unfälle jeder Art haftet der Hersteller nicht.
Das Risiko trägt allein der Benutzer!

Hinweise zur Sicherheit

Um die Brennholzkreissäge ordnungsgemäß betreiben zu können, ist es unumgänglich sich
vor der Erstinbetriebnahme des Gerätes mit der Betriebsanleitung vertraut zu machen. In
der Betriebsanleitung werden auch die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen angeführt, die
unbedingt eingehalten werden müssen!
Die Säge nur auf festem und ebenem Untergrund betreiben, d.h., er muss rutschfest,
schwingungsfrei sowie kippsicher sein. Ebenso sind Stolpergefahren aus unmittelbarer
Maschinennähe zu entfernen.
Der Stromanschluss zur Maschine, (230V Wechselstrom oder 400V Drehstrom) muss den
gültigen nationalen Bestimmungen und Richtlinien entsprechen (z.B.: ÖVE, VDE, usw.).
Ebenso ist für ausreichende Lichtverhältnisse zu sorgen.
Die an der Säge angebrachten Schutzvorrichtungen müssen vor Inbetriebnahme
kontrolliert werden und dürfen beim Sägen nicht entfernt werden!
Es darf nur ein Qualitätssägeblatt nach EN 847-1 mit dem passenden Durchmesser
(siehe technische Daten) verwendet werden. Rissige, stumpfe oder solche Sägeblätter, die
ihre Form verändert haben, dürfen nicht verwendet werden.
Die maximale Länge von Schnittgut darf 200 cm betragen. Die Mindestschnittlänge darf
20cm nicht unterschreiten.
Schnittreste sowie Sägespäne sind den Erfordernissen entsprechend von der Maschine zu
entfernen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht zu beeinträchtigen. Die Spanabführung
muss frei gehalten werden.
Reisigbündel dürfen nur geschnitten werden, wenn sie beidseitig des Schneidbereiches
gebunden sind.
Es ist dafür zu sorgen, dass abgeschnittene Stücke nicht vom Zahnkranz des Sägeblattes
erfasst und weggeschleudert werden können. Diese dürfen in der Nähe des Sägeblattes
nicht mit der Hand entfernt werden.
Kreissägen dürfen nur bei stillstehendem und abgedecktem Sägeblatt befördert werden.
Die Anweisungen bezüglich Betrieb, Montage, Wartung, Reparatur, Störungen und dgl. sind
unbedingt einzuhalten, um Gefahren auszuschließen und Beschädigungen zu vermeiden.
Darüber hinaus dürfen die Maschinen nur von Personen bedient, gewartet und
instandgesetzt werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet worden sind.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen Regeln sind einzuhalten.
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Diese Anleitung auch für:

Kws 70 n

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