5.4
Hinweise zum Arbeitsschutz
Für die Umsetzung der Pflichten aus dem Arbeitsschutz ist der Betreiber der Maschine
verantwortlich. Es gelten die Arbeitsschutzvorgaben des Landes, in dem die Maschine
genutzt wird.
Die Pflichten umfassen unter anderem folgende Punkte:
-
Personen diese Betriebsanleitung bzw. Auszüge bereitstellen, die mit bzw. im
Zusammenhang mit der Maschine Aufgaben durchführen
-
Die mitgeltenden Unterlagen diesen Personen bereitstellen
-
Unterweisung der Personen in Bezug auf die bestimmungsgemäße Verwendung und
Fehlanwendung
-
Unterweisung der Personen in Bezug auf Schutzeinrichtungen und ergänzende
Schutzeinrichtungen
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Unterweisung der Personen in Bezug auf Restrisiken
Diese Liste ist nicht erschöpfend und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Abwasserfilteranlage AS 300 CG
Originalbetriebsanleitung
Sicherheit
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Version 2