5.2
Fehlanwendung
Die Nutzung der Maschine für folgende Zwecke ist nicht zulässig:
Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
▪
Jede andere Anwendung als die in der Betriebsanleitung beschriebene
▪
Jede andere Verwendung als die unter "Bestimmungsgemäße Verwendung"
beschriebene Nutzung der Maschine ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers
▪
Der Betrieb außerhalb der technischen Einsatzgrenzen
▪
Eigenmächtige Veränderungen oder Umbauten sowie Manipulation
▪
Verwendung, Installation, Betrieb, Wartung oder Reparatur in anderer Art und Weise
als beschrieben
▪
Durchführung von Arbeiten durch nicht qualifiziertes Personal
▪
Verwendung von ungeeigneten oder unverträglichen Materialien, Betriebs- oder
Hilfsstoffen oder Zubehör
▪
Nichteinhaltung von Sicherheits- und Bedienungshinweisen, Arbeitsschutz- bzw.
Unfallverhütungsvorschriften oder einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
▪
Das nicht zeitnahe Beheben von Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können
▪
Verwenden von anderen als Original-Ersatz bzw. Zubehörteilen, die nicht in Qualität
und Funktion gleichwertig sind
▪
Das Betreiben der Maschine in technisch nicht einwandfreiem Zustand, nicht
sicherheits- und gefahrenbewusst und nicht unter Beachtung aller Anweisungen der
Dokumentation
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
Abwasserfilteranlage AS 300 CG
Originalbetriebsanleitung
Sicherheit
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Version 2