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Pendelkolben-Kompressor NPK 03
Sicherheitsbewusstes
Umgang mit gefährlichen Me-
Umweltschutz
Entsorgung
EU-Richtlinien/Normen
KNF Micro BA314221-314223 NPK03-DE 0123.docx
Original-Betriebs- und Montageanleitung
3.

Sicherheit

Beachten Sie die Sicherheitshinweise in den Kapiteln
5. Montage und Anschluss und 6. Betrieb.
Die Pumpen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik und den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren entste-
hen, die zu körperlichen Schäden des Benutzers oder Dritter bzw.
zur Beeinträchtigung der Pumpe oder anderer Sachwerte führen.
Die Pumpen nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie be-
stimmungsgemäss, sicherheits- und gefahrenbewusst unter der
Beachtung der Betriebs- und Montageanleitung benutzen.
Personal
Sicherstellen, dass nur geschultes und unterwiesenes Personal
oder Fachpersonal an den Pumpen arbeitet. Dies gilt besonders
für Montage, Anschluss und Instandhaltungsarbeiten.
Sicherstellen, dass das Personal die Betriebs- und Montageanlei-
tung, besonders das Kapitel Sicherheit gelesen und verstanden
hat.
Bei allen Arbeiten an den Pumpen und beim Betrieb die Vorschrif-
Arbeiten
ten zur Unfallverhütung und Sicherheit beachten.
Beim Fördern gefährlicher Medien die Sicherheitsbestimmungen
dien
im Umgang mit diesen Medien beachten.
Hinweise
An der Pumpe angebrachte Hinweise wie Durchflussrichtungs-
pfeile und Typenschild beachten und in lesbarem Zustand halten.
Alle Austauschteile gemäss den Umweltschutzbestimmungen ge-
schützt lagern und entsorgen. Die nationalen und internationalen
Vorschriften beachten. Dies gilt besonders für Teile, die mit toxi-
schen Stoffen verunreinigt sind.
Verpackung umweltgerecht entsorgen. Die Verpackungsma-
terialien sind recyclebar.
Altgerät umweltgerecht entsorgen. Altgeräte über geeig-
nete Sammelsysteme entsorgen. Altgeräte enthalten wert-
volle recyclingfähige Materialien.
Im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind die Pumpen un-
vollständige Maschinen und daher als nicht verwendungsfertig an-
zusehen. Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine ist so
lange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die Maschine, in die
die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestim-
mungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht. Die grund-
legenden Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG nach Anhang I
(allgemeine Grundsätze) werden angewandt und eingehalten.
Allgemeine Grundsätze Nr. 1
Nr. 1.1.2. / 1.1.3. / 1.3.1. / 1.3.3. / 1.3.4. / 1.4.1. / 1.5.1 /
1.5.2 / 1.5.8. / 1.5.9. / 1.7.4. / 1.7.4.1. / 1.7.4.3.
Sicherheit
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Diese Anleitung auch für:

Npk 03 kv dc-b4

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