Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Instandhaltung; Prüfungen Durch Den Betreiber; Funktion Der Dosisleistungsregelung Kontrollieren; Sicherheitstechnische Kontrollen Gemäß Medizinproduktegesetz - Philips OPTIMUS 50 Gebrauchsanweisung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für OPTIMUS 50:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

5

Instandhaltung

Wie jedes technische Gerät benötigt auch diese
Röntgeneinrichtung
– sachgemäße Bedienung,
– regelmäßige Prüfungen durch den Betreiber und
– regelmäßige Wartung und Instandsetzung.
Durch diese Vorsorgemaßnahmen erhalten Sie die
Betriebsfähigkeit und die Betriebssicherheit der Anlage.
Hierzu sind Sie als Betreiber einer Röntgeneinrichtung
durch die Unfallverhütungsvorschriften und das
Medizinproduktegesetz sowie weitere Vorschriften
verpflichtet.
Die erforderliche Instandhaltung besteht aus Prüfun-
gen, die der Betreiber durchführen kann, und
Wartungsarbeiten, die im Rahmen von Service-
Dienstleistungsverträgen oder durch Serviceauftrag von
Philips oder hierfür von Philips ausdrücklich ermächtig-
ten Personen durchgeführt werden.
5.1
Prüfungen durch den Betreiber
Der Betreiber muss die Röntgeneinrichtung auf offen-
sichtliche Mängel prüfen (siehe Tabelle unten). Treten
Funktionsmängel oder sonstige Abweichungen vom
normalen Betriebsverhalten auf, muss er die Röntgen-
einrichtung abschalten und den Kundendienst informie-
ren. Er darf die Röntgeneinrichtung erst nach Reparatur
wieder in Betrieb nehmen. Der Betrieb mit defekten
Bauteilen kann zu erhöhtem Sicherheitsrisiko oder
unnötig hoher Strahlenexposition führen.
Intervall
Umfang
Nach RöV
Konstanzprüfung
Täglich
Defekte Anzeigen, beschädigte Teile, Beschriftungen und Warnschilder Inspektion
Wöchentlich Alle Kabel und Anschlüsse (Beschädigungen, Brüche)
Wöchentlich Öllecks und ungewöhnliche Geräusche
Monatlich

Funktion der Dosisleistungsregelung kontrollieren

* Die kV-mA-Kennlinie muss durch den Kundendienst so programmiert sein, dass die beschriebenen Grenzen
erreicht werden können.
5.2
Funktion der Dosisleistungsregelung
kontrollieren
Die Funktions der Dosisleistungsregelung müssen Sie
mindestens einmal im Monat kontrollieren (RöV § 28
Richtlinie, IEC 60601-2-7, DIN/VDE 0750 - Teil 21).
Verfahren Sie dazu wie folgt:
• APRF-Programm wählen* (kein Lock in)
• Blende öffnen (maximales BV-Format)
• Automatische kV-Regelung einschalten
• Durchleuchtung einschalten
• Durchleuchtungsanzeige muss <60 kV sein
• Blende ganz schließen
• Durchleuchtungsanzeige muss nach ca. 2,5 s >100
kV sein.
5.3
Sicherheitstechnische Kontrollen gemäß
Medizinproduktegesetz
Die sicherheitstechnischen Kontrollen beziehen sich auf
Funktion und Betriebssicherheit. Sie müssen minde-
stens alle 2 Jahre durchgeführt werden. Diese
Kontrollen sind Bestandteil der vorbeugenden Wartung
im Rahmen der Service-Dienstleistungsverträge von
Philips. Sie umfassen:
– Sichtprüfung auf Vollständigkeit und erkennbare
Beschädigungen und Mängel sowie sicherheits-
mindernde Verschmutzungen, Verklebungen und
Abnutzungen;
– Prüfung der Überwachungs-, Sicherheits-, Anzeige-
und Meldeeinrichtungen;
– Messung der Ausgangsparameter, die die Sicherheit
beeinflussen;
– Prüfung der elektrischen Sicherheit (nach DIN VDE
0751 Teil 1) und der internen Energieversorgung;
– für das jeweilige Produkt weitere spezielle techni-
sche Prüfungen entsprechend den allgemein aner-
kannten Regeln der Technik;
– weitere Prüfungen gemäß Herstellerangabe;
– Protokollierung und Ablage der Prüfprotokolle im
Röntgenanlagenbuch (Medizinproduktebuch).
Methode
nach DIN 6868, Teile 1...8
Inspektion
Inspektion
s. Kap. 5.2
41

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Optimus 65Optimus 80

Inhaltsverzeichnis