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9 | GEWÄHRLEISTUNG
Unmittelbar bei Lieferung des Bündlers prüfen, ob das Gerät in allen Teilen vollständig eingetroffen ist.
Eventuelle Beanstandungen beim Spediteur reklamieren. Lassen Sie sich die Beanstandung auf den Lieferun-
terlagen bescheinigen und dem Lieferwerk innerhalb 14 Tagen zur Kenntnis zukommen.
Innerhalb der Gewährleistungszeit (6 Monate, gerechnet vom Tage der Auslieferung) leisten wir bei pünktlicher
Erfüllung der bei Lieferung des Gerätes eingegangenen Zahlungsverpfl ichtung Ersatz für nachweisbar fehler-
haftes Material.
Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl entweder auf Reparatur des beanstandeten Teiles oder Ersatz
desselben unfrei ab Werk bzw. Auslieferungslager. Über Ersatzleistung hinausgehende Ansprüche, wie z.B.
Verluste oder Betriebsstörungen, werden ausdrücklich abgelehnt.
Die Gewährleistung erlischt, wenn das Gerät durch Einbau von Teilen fremder oder anderer Herkunft und
ohne unser Wissen sowie ohne unser vorheriges Einverständnis verändert wurde. Vor allem wenn unsachge-
mäße Veränderungen vorgenommen wurden.
Die Gewährleistung erlischt ebenfalls, wenn nach Feststellung eines Mangels dieser nicht unverzüglich voll-
ständig und sachgemäß behoben worden ist. Reparaturen, die funtkionsbedingt sind, bedürfen unseres vor-
hergehenden Einverständnisses, sofern Ansprüche auf volle oder teilweise Erstattung der Unkosten abgeleitet
werden.
Für Schäden am Bündler, die durch Überschreiten des zulässigen Arbeitsvermögens und der Transportge-
schwindigkeit entstehen, ist eine Haftung ausgeschlossen. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die
auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung des Gerätes zurückzuführen sind, sowie Lagerungs- und
Korrosionsschäden unterliegen keiner Garantie.
Für nicht selbst hergestellte Teile (Hydraulik) geben wir nur die vom Hersteller gegebene Garantie weiter.
bosch
maschinen
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bau

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