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Einleitung; Inhalt Und Zweck; Bedeutung Der Hervorhebungen; Zusätzlich Zu Verwendende Dokumentation - Webasto HL 90 Handbuch

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Inhaltsverzeichnis

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HL 90
1

Einleitung

1.1

Inhalt und Zweck

Dieses Werkstatt-Handbuch dient zur Unterstützung von
eingewiesenem Personal, die Luftheizgeräte HL 90 in der
Ausführung Diesel instandzusetzen.
1.2

Bedeutung der Hervorhebungen

In diesem Handbuch haben die Hervorhebungen
VORSICHT, ACHTUNG UND HINWEIS folgende
Bedeutung:
VORSICHT
Diese Überschrift wird benutzt, wenn ungenaues Befol-
gen oder Nichtbefolgen von Anweisungen oder Verfahren
zu Verletzungen oder tödlichen Unfällen führen kann.
ACHTUNG
Diese Überschrift wird benutzt, wenn ungenaues Befol-
gen oder Nichtbefolgen von Anweisungen oder Verfahren
zur Beschädigung von Bauteilen führen kann.
HINWEIS
Diese Überschrift wird benutzt, wenn auf eine Besonder-
heit aufmerksam gemacht werden soll.
1.3
Zusätzlich zu verwendende
Dokumentation
Dieses Werkstatt-Handbuch enthält alle notwendigen
Informationen und Anweisungen bzgl. der Instandsetzung
von Luftheizgeräten HL 90.
Die Verwendung von zusätzlicher Dokumentation ist
normalerweise nicht erforderlich.
Im Bedarfsfall können die Bedienungsanweisung/Einbau-
anweisung und der fahrzeugspezifische Einbauvorschlag
zusätzlich verwendet werden.
1.4
Gesetzliche Bestimmungen und
Sicherheitshinweise
Grundsätzlich sind die allgemeinen Unfallverhütungsvor-
schriften und die gültigen Betriebsschutzanweisungen zu
beachten.
Über den Rahmen dieser Vorschriften hinausgehende
"Allgemeine Sicherheitsbestimmungen" sind nachfolgend
aufgeführt.
Die das vorliegende Handbuch betreffenden besonderen
Sicherheitsbestimmungen sind in den einzelnen
Abschnitten bzw. Verfahren in Form von Hervorhebungen
angegeben.
1.4.1 Gesetzliche Bestimmungen
für den Einbau
Im Geltungsbereich der StVZO bestehen für die
Luftheizgeräte HL 90 vom Kraftfahrt Bundesamt
"Allgemeine Bauartgenehmigungen" mit dem amtlichen
Prüfzeichen:
~ S 269 (Diesel)
Der Einbau der Geräte hat nach der Einbauanweisung zu
erfolgen. Er ist
a) bei der Typprüfung der Fahrzeuge nach § 20 StVZO
b) bei der Einzelprüfung nach § 21 StVZO oder
c) bei der Begutachtung nach § 19 StVZO durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
für Kraftfahrzeugverkehr, einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder Angestellten nach Abschnitt 4 der
Anlage VIII b zur StVZO
zu überprüfen und im Falle c) unter Angabe von
Fahrzeughersteller
Fahrzeugtyp und
Fahrzeugidentifizierungsnummer
auf dem im Abdruck dieser ABG enthaltenen Formblatt
oder auf einem Formblatt entsprechend dem im
Verkehrsblatt 1994, S. 148, abgedruckten Muster eines
"Nachweises" die erfolgte Einbauabnahme zu bescheini-
gen. Die Wirksamkeit der Bauartgenehmigung ist hiervon
abhängig. Die Abnahmebestätigung ist im Fahrzeug
mitzuführen. Das Jahr der ersten Inbetriebnahme muss
vom Einbauer auf dem Fabrikschild des Heizgerätes
durch Entfernen der nicht zutreffenden Jahreszahlen
dauerhaft gekennzeichnet sein.
Der Wärmeübertrager des Luftheizgerätes ist
höchstens 10 Jahre verwendbar und muss danach
vom Hersteller oder einer seiner Vertragswerkstätten
durch ein Originalersatzteil ersetzt werden. Das Heiz-
gerät ist dann mit einem Schild zu versehen, das das
Verkaufsdatum und das Wort "Originalersatzteil"
trägt.
Beim Austausch des Wärmeübertragers ist zwingend
auch das Überhitzungsschutzelement (Temperatur-
begrenzer) zu wechseln, um mögliche Funktions-
störungen bei Verwendung des alten Temperatur-
begrenzers auszuschließen.
Führen Abgasrohre durch die von Personen benutz-
ten Räume, sind diese nach 10 Jahren ebenfalls durch
Originalersatzteile zu ersetzen.
Bei Ausbau des Heizgerätes muß die darunter
liegende Dichtung erneuert werden.
Die Heizgeräte sind zur Beheizung des Fahrgastraumes
und der Fahrerkabine zugelassen, jedoch nicht zur Behei-
zung des Gefahrgut-Transportraumes.
Bei Verwendung des Heizgerätes in Sonderfahrzeugen
(z.B. Fahrzeuge zum Transport gefährlicher Güter ADR)
oder in Fahrzeugen, die nicht der StVZO unterliegen
(z.B. Schiffe), sind die dafür zum Teil regional geltenden
Vorschriften einzuhalten.
1 Einleitung
101

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