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Husqvarna BLASTRAC DC 200 Betriebsanleitung Seite 61

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Gebrauchsanweisung
Die Gebrauchsanweisung lesen und die mit der folgenden Beschriftung gekennzeichneten Warnhinweise beachten.
ACHTUNG GEFAHR!
Sicherheit des Benutzers
ACHTUNG GEFAHR!
Die Gebrauchsanweisung vor der Inbetriebsetzung des
Geräts aufmerksam lesen, sorgsam aufbewahren und bei
Bedarf darin nachschlagen.
Der Industriesauger darf nur von Personal benutzt werden,
das mit der Arbeitsweise des Geräts vertraut ist und
ausdrücklich für den Gebrauch beauftragt und geschult
wurde.
Vor dem Gebrauch sollen die Benutzer mit Informationen,
Anweisungen und Schulungen bezüglich des Gebrauchs
des Gerätes und der Substanzen, für die es benutzt
werden soll, einschließlich des sicheren Verfahrens der
Beseitigung des aufgenommenen Materials versorgt
werden.
Allgemeine Informationen zur Benutzung des
Industriesaugers
Die Benutzung des Industriesaugers untersteht den geltenden
nationalen Verordnungen.
Außer der Gebrauchsanweisung und den Bestimmungen, die
im Benutzungsland gelten, müssen die technischen Regeln
für eine sichere und korrekte Arbeitsweise zur Unfallverhütung
beachtet werden (Rechtsvorschrift zur Sicherheit am
Arbeitsplatz gemäß Richtlinie 89/391/EG und weitere).
Alle Arbeitseingriffe, welche die Sicherheit von Personen,
Sachen und Umwelt gefährden könnten, sind zu vermeiden.
Die in dieser Gebrauchsanweisung enthaltenen
Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen sind zu
beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendungen
Dieses Gerät ist für den gewerblichen Gebrauch geeignet, z.B.
in Hotels, Schulen, Krankenhäusern, Fabriken, Läden, Büros
und Vermietergeschäften.
Die in der Gebrauchsanweisung beschriebenen Industriesauger
sind für den Industriegebrauch geeignet. Es wurden
verschiedene Versionen und Varianten (Ausführungen)
hergestellt.
Das Gerät ist nur für den Gebrauch eines einzelnen Benutzers
D
gedacht.
EG-Konformitätserklärung
Jeder Industriesauger wird mit einer EG-Konformitätserklärung
geliefert, siehe (Abb. 24).
Bei der Konformitätserklärung handelt es sich um eine
höchst wichtiges Dokument, das mit äußerster Sorgfalt
aufzubewahren ist, damit es den Kontrollbehörden auf
Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann.
C65
[ HINWEIS ]
Versionen und Ausführungen
A.
Versionen
ACHTUNG GEFAHR!
Staubklassen.
Der Industriesauger wird in zwei Versionen hergestellt:
1.
Normale Version: Ungeeignet zum Aufsaugen von
gefährlichem und brennbarem/explosivem Staub;
2.
Version für gesundheitsschädliche Stäube: Klassen L,
M, H, geeignet zum Aufsaugen von gefährlichen, nicht
brennbaren/explosiven Stäuben, gemäß der Norm EN
60335-2-69, Abs. AA. 2. 202 b), c).
Prüfen Sie, ob auf dem Typenschild und dem Schild
die zugelassene Staub Gefahrenklasse steht: L (leichte
Gefahr), M (mittlere Gefahr), H (hohe Gefahr).
B.
Varianten (Ausführungen)
1.
B1
Dieser Industriesauger kann in den Versionen der Klasse
M und H in Übereinstimmung mit der deutschen
Reglementierung (Herstellungstyp 1 BIA) zum Aufsaugen
von explosiven Stäuben (trockener und brennbarer
Staub) in Zone 11 (22 in Konformität mit der EG-Richtlinie
1999/92/EG ATEX) auch als Variante (Ausführung) „B1"
hergestellt werden.
2.
Dieser Industriesauger kann in der Version Klasse H in
Übereinstimmung mit den deutschen technischen Regeln
zur Asbestabsaugung TRGS 519 auch als Variante
(Ausführung) „ASBEST" hergestellt werden.
3.
Flüssigkeiten
Dieser Industriesauger kann in der Version Klasse L,
M und H auch zum Absaugen von Flüssigkeiten mit
Flüssigkeitsstandanzeige hergestellt werden.
Hinweis
ATEX - B1 - ASBEST Ausführungen
Für diese Ausführungen wenden Sie sich bitte am Verkaufsnetz.
2
11/2015

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