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Bosch OC8000F 27 Planungsunterlage Seite 21

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Aufstellraum
6.1
Allgemeine Anforderungen
Für den Betrieb des Öl-Brennwertkessels OC8000F 19/
27 ist kein besonderer Aufstellraum erforderlich.
Bei der Verbrennungsluft ist darauf zu achten, dass sie
keine hohe Staubkonzentration aufweist oder Halogen-
Kohlenwasserstoff oder andere aggressive Substanzen
enthält. Sonst besteht die Gefahr, dass der Brenner und
die Wärmetauscherflächen beschädigt werden. Halogen-
Kohlenwasserstoff wirkt stark korrosiv. Er ist in Sprüh-
dosen, Verdünnern, Reinigungs-, Entfettungs- und Lö-
sungsmitteln enthalten. Die Verbrennungsluftzufuhr ist
so zu konzipieren, dass z. B. keine Abluft von Waschma-
schinen, Wäschetrocknern, chemischen Reinigungen
oder Lackierereien angesaugt wird.
6.2
Unzulässige Aufstellräume
Folgende Räume sind als Aufstellräume für den Betrieb
der Öl-Brennwertkessel nicht zulässig:
• Treppenräume
Ausnahme:
– Gebäude mit geringer Höhe und nicht mehr als
2 Wohnungen
• Allgemein zugängliche Flure, die als Rettungswege
dienen
• Räume, in denen sich leicht entzündliche Stoffe in sol-
cher Menge befinden oder entstehen können, dass
eine Entzündung eine besondere Gefahr darstellt
• Räume, in denen sich explosionsfähige Stoffe befin-
den oder in denen solche entstehen können
Bei raumluftabhängigem Betrieb sind zusätzlich folgen-
de Aufstellorte nicht zulässig:
• Aufstellräume, aus denen Gebläse Luft ansaugen
Ausnahme:
– Der Aufstellraum hat ausreichende Öffnungen ins
Freie.
– Das Gebläse der Lüftungsanlage beeinflusst nicht
die Verbrennungsluftzufuhr und Abgasführung des
Öl-Brennwertkessels.
• Räume mit offenen Kaminen ohne eigene Verbren-
nungsluftzufuhr sowie Räume, die mit den Kaminräu-
men innerhalb einer Nutzungseinheit in Verbindung
stehen
Ausnahme:
– Kamine gemäß DIN 18895-1 ... 18895-3 mit Kamin-
einsätzen oder -kassetten mit selbstschließenden
Türen (Bauart A1 oder C1)
– Kaminöfen gemäß DIN 18891 mit selbstschließen-
den Türen (Bauart 1)
– Die Betriebssicherheit des Öl-Brennwertkessels
kann vom Betrieb offener Kamine nicht gefährdet
werden.
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6.3
Aufstellung im Dachgeschoss
Bei der Aufstellung des Öl-Brennwertkessels OC8000F
19/27 im Dachgeschoss sind folgende Punkte sicherzu-
stellen
• Gemäß FeuVO (Feuerungsverordnung) ist die Aufstel-
lung des Öl-Brennwertkessels in einer öldichten Wan-
ne erforderlich.
• Bei Druckpumpenaggregaten, die parallel zum Bren-
ner geschaltet werden, kann für den elektrischen An-
schluss am Brenner der Adapter für das Antiheber-
Magnetventil eingesetzt werden.
• Bei Einsatz von Ölfiltern mit Luftabscheider
(z. B. TOC DUO) muss der Förderdruck vor dem Ölfil-
ter
0 bar sein.
• Bei Förderdrücken des Pumpenaggregats über
0,5 bar am Brenner muss ein Öldruckminderer vor
dem Anschluss der Ölleitung am Kessel eingebaut
werden. Einstellung: < 0,5 bar
• Ab einer Förderhöhe (Saughöhe) > 3 m muss ein Öl-
förderaggregat installiert werden.
• Bei Ölförderaggregaten, die mit Überdruck (Aufstel-
lung im Kellerraum) installiert werden, sind die Öllei-
tungen in einem Schutzrohr unterzubringen.
Aufstellraum
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Diese Anleitung auch für:

Oc8000f 19Olio condens 8000 f serie