Gefrieren und Lagern
Bei einer konstanten Gefrierzonentem-
peratur von -18 °C und einer entspre-
chenden Hygiene kann die maximale
Lagerzeit der Lebensmittel genutzt wer-
den und Lebensmittelabfälle werden
vermieden.
Gefriergut auftauen
Auf- oder angetaute Ware nicht wieder
einfrieren. Erst wenn Sie das Lebens-
mittel verarbeitet haben (kochen oder
braten), können Sie es erneut einfrie-
ren.
Gefriergut können Sie auftauen:
- im Mikrowellengerät
- im Backofen bei der Beheizungsart
"Heissluft" oder bei "Auftauen"
- bei Raumtemperatur
- in der Kühlzone (die abgegebene
Kälte wird zum Kühlen der Lebens-
mittel genutzt)
- im Dampfgarer
Flache Fleisch- und Fischstücke kön-
nen angetaut in die heisse Pfanne ge-
geben werden.
Fleisch- und Fischstücke (z. B. Hack-
fleisch, Poulet, Fischfilet) so auftauen,
dass kein Kontakt zu anderen Lebens-
mitteln besteht. Fangen Sie das Auftau-
wasser auf, und entsorgen Sie es sorg-
fältig.
Obst kann bei Raumtemperatur sowohl
in der Packung als auch in einer zuge-
deckten Schüssel auftauen.
Gemüse kann im Allgemeinen in gefro-
renem Zustand in das siedende Wasser
gegeben oder in heissem Fett gedüns-
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tet werden. Die Garzeit ist aufgrund der
veränderten Zellstruktur etwas kürzer
als bei Frischgemüse.
Schnellkühlen von Getränken
Nehmen Sie Flaschen, die Sie zum
Schnellkühlen in die Gefrierzone legen,
spätestens nach einer Stunde wieder
heraus. Die Flaschen können platzen.