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Kinderland Hamburg Wartungsanleitung

Netzschaukel barrierefrei

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ESF Emsland Spiel- und
Freizeitgeräte
GmbH & Co. KG
Thyssenstraße 7
49744 Geeste
Tel: (0 59 37) 9 71 89-0
Fax: (0 59 37) 9 71 89-90
Freie Fallhöhe:
ca. 1,50m
Altersgruppe:
ab 6 Jahren
Bemerkungen:
Die angegebenen Wartungsintervalle gelten für den durchschnittlichen Spielbetrieb.
Die Häufigkeit der Wartungsinspektionen ist abhängig von der Art des Gerätes und den verwendeten Materialien, der Beanspruchung durch Nutzung,
dem Grad von Vandalismus, Umwelteinflüssen, sowie dem Alter des Gerätes. Sie ist dementsprechend vom Betreiber festzulegen und vorzunehmen.
(Siehe EN 1176-7, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb)
Inbetriebnahme / Neugeräte:
Vor Inbetriebnahme des Gerätes sind alle Montagehilfen und -befestigungen zu entfernen, alle Schrauben nachzuziehen und eine Funktionsprüfung
vorzunehmen. Innerhalb der ersten 2 – 4 Wochen nach Nutzung sind nochmals alle Verbindungen nachzuziehen.
Visuelle Routineinspektion:
Visuelle Routineinspektionen sind in Tages- bis Monatsintervallen vorzunehmen. Hierzu gehört die Kontrolle von Sitzen
übermäßigem Verschleiß von Ketten (vornehmlich Anschlussglieder), Seilen, Netzen, Gelenken und anderen beweglichen Teilen. Ferner ist auf
fehlende Geräteteile, Beschädigungen, Absplitterungen, bauliche Festigkeit, Beschaffenheit der Bodenoberflächen (z. B. Fallschutz), erforderliche
Zwischenräume von Gerät zu Boden, freiliegende Fundamente und scharfe Kanten zu achten. Hölzer und Pfostenschuhe sind von Bodenmaterial und
Pflanzen freizuhalten. Geräte, Sicherheitsbereich und Umfeld sind auf Sauberkeit zu kontrollieren.
Operative Inspektion:
Die operative Inspektion muss alle 1 – 3 Monate erfolgen. Sie dient zur Überprüfung des Gerätebetriebes und der Gerätestabilität. Sie umfasst alle
Punkte der Visuellen Routineinspektion. Zusätzlich sind Prüfungen durch Benutzung und einfache Belastungsversuche zu machen. Es sind
Verschleißprüfungen aller Geräteteile vorzunehmen, besonders solche, die dauerhaft abgedichtet sind (z. B. Schutzüberzüge und Abdeckungen). Die
Schraubverbindungen sind mit Werkzeug zu prüfen, ggf. nachzuziehen und überstehende Schraubenenden einzukürzen. Eventuell verschlissene Teile
sind auszuwechseln.
Jährliche Hauptinspektion:
Die jährliche Hauptinspektion muss in Abständen von max. 12 Monaten erfolgen. Sie dient zur Feststellung des allgemeinen
von Anlage, Fundamenten und Oberflächen. Sie erfasst auch Witterungseinflüsse, Verrottung und Korrosion, sowie jegliche Veränderungen der
Anlagensicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten oder ersetzten Anlageteilen. Die Ausgrabung oder Freilegung
bestimmter Teile (z. B. Standpfosten oberhalb der Fundamente) kann hier erforderlich sein und ist bei Standpfosten, die älter als drei Jahre sind,
grundsätzlich vorzunehmen. Auf Teile, die dauerhaft abgedichtet sind, sollte besondere Aufmerksamkeit liegen. Es sind alle Vorgaben der visuellen
und operativen Inspektion auszuführen.
Allgemein:
Defekte Teile sind fachgerecht zu reparieren oder auszutauschen. Absplitterungen sind nachzuschleifen. Netze bzw. ummantelte Klettertaue sind auf
herausstehende Litzen zu prüfen. Bei einer gebrochenen Einzellitze können die Enden verklebt werden (z. B. mit Polyuhrethan-Kleber). Beim Bruch
mehrerer Litzen ist ein Austausch vorzunehmen. Lagerungen und Gelenke sind wartungsarm ausgeführt. Bei vorh. Schmiernippel ist ein jährliches
abfetten mit wasserresistentem Universalfett ausreichend. Überschüssiges Schmiermittel ist abzuwischen und zu entsorgen. Gelenke sind bei den
operativen Inspektionen zu fetten. Bei Quietschgeräuschen von Gummifederelementen sind nur die metallischen Berührungsflächen zu schmieren.
Korrosionsschäden sind zu beseitigen und verrottete Hölzer auszutauschen. Besonderes Augenmerk ist auf statisch beanspruchte Querhölzer zu
legen. Bei Senklöchern, in denen Wasser stehen bleiben kann, müssen intakte Abdeckkappen vorhanden sein.
Werden bei einer Inspektion sicherheitsbeeinträchtigende, schwerwiegende Defekte entdeckt, so müssen diese unverzüglich behoben werden. Ist
dieses nicht möglich, muss die Anlage von einer Benutzung ausgeschlossen werden, z. B. durch Stilllegung oder Abbau. Muss ein Anlagenteil
ausgebaut werden, z. B. zwecks Wartung, so müssen sämtliche im Boden verbleibende Fundamente oder Verankerungen entfernt oder mit
Abdeckungen versehen werden. Die Ausbaustelle ist abzusichern.
Die Inspektionen und Wartungsarbeiten sollen durch Fachpersonal mit entsprechendem technischen Verständnis vorgenommen werden.
Es sollte eine Dokumentation erfolgen und die Unterlagen verfügbar sein.
Bitte beachten:
Die Ersatzteile müssen der Herstellerspezifikation entsprechen. Sie sind zu allen Geräten verfügbar. Durch Veränderung der Geräte
können Sicherheitsumfang und Gewährleistung eingeschränkt werden.
Fallschutzböden müssen gewartet werden. Aufbau, Qualität und Füllstände gemäß EN 1176 sind einzuhalten. Einbauhöhen/
Füllstände sind an den Geräten markiert.
Bei der Beseitigung von Altgeräten sind die Materialien (z.B. imprägnierte Hölzer) nach den örtlichen Vorschriften zu entsorgen.
Aufgrund anderer Normen und Vorschriften können abweichende Anforderungen wirksam werden
Bei Ausführungen mit Lasurbehandlung:
Technische Änderungen vorbehalten.
Klassifikation: DIN 33942 Barrierefreie Spielplatzgeräte
Spielgerät/ Art.- Nr. Netzschaukel barrierefrei
Stand: 17.02.2010
empf. Bodenmaterial im Fallbereich: z. B. Sand (vgl. DIN EN/EN 1176)
Sicherheitsbereich: siehe Zeichnung/ Umrandung
Platzbedarf: ca. 6,50 x 12,20m
Damit das Holz entsprechend vor UV- Strahlungen geschützt wird, empfehlen wir ein jährliches
Nachstreichen des Gerätes
Wartungsanleitung
nach EN 1176
02 3020
Netzschaukel barrierefrei 'Typ Hamburg'
02 3020/2
und Abhängungen,
betrieblichen Zustandes

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Inhaltszusammenfassung für Kinderland Hamburg

  • Seite 1 Klassifikation: DIN 33942 Barrierefreie Spielplatzgeräte Tel: (0 59 37) 9 71 89-0 Fax: (0 59 37) 9 71 89-90 Spielgerät/ Art.- Nr. Netzschaukel barrierefrei 02 3020 Netzschaukel barrierefrei ’Typ Hamburg’ 02 3020/2 Stand: 17.02.2010 Freie Fallhöhe: ca. 1,50m empf. Bodenmaterial im Fallbereich: z. B. Sand (vgl. DIN EN/EN 1176)
  • Seite 2 Wartungsanleitung 02 3020 Netzschaukel barrierefrei KINDERLAND Emsland Spielgeräte - Thyssenstraße 7 - 49744 Geeste - Tel: 05937-97189-0 - Fax: 97189-90...

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