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Schiedel LB 90 Montageanleitung Seite 4

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Abstandhalter
Wandhalter
Sparrenhalter
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Schiedel LB 90
Das Leichtgewicht unter den Schornsteinschächten
6. Abstandhalter
Die Abstandhalter für das Innenrohr sind alle 2,0 m auf das Rohr aufzuspannen und mit dem
Rohr in den Schacht einzusetzen.
7. Zusätzliche Prüföffnung oder Feuerungsanschluss
Wird der Einbau einer oberen Prüföffnung oder eines weiteren Feuerungsanschlusses
erforderlich, so ist dies bei der Bestellung anzugeben. Diese Formteile werden werkseitig ent-
sprechend gefertigt, dass der senkrechte Dehnungsausgleich gewährleistet wird.
8. Schrägführung der Schachtelemente
Sollte aus baulichen Erfordernissen der Schacht schräg geführt werden müssen, so ist
der Schacht unterhalb des Verzuges, in der Schrägführung und oberhalb des Verzuges mit
Wandhaltern aus dem Zubehörsortiment zu befestigen. Für jeden weiteren Meter im
Bereich der Schrägführung ist mindestens ein Wandhalter zusätzlich erforderlich. Gemäß
DIN 18160 Hausschornsteine ist eine Schrägführung bis 30° aus der Schornsteinachse zulässig.
9. Aufbauhöhen
Bei Schachthöhen ab 12 m sind auf der letzten Geschossdecke Brandschutzplattenstreifen,
zur Aufnahme der weiteren vertikalen Auflast zu montieren. Zwischen Oberkante Decke
und Unterkante Brandschutzplattenstreifen sind Randdämmstreifen unterzulegen.
Die Brandschutzplattenstreifen dürfen erst nach Austrocknung der Schachtelemente ange-
bracht werden (i. d. Regel nach 24 h). Im Bereich der Decken-/Dachdurchführung ist eine
vertikale Dehnungsmöglichkeit, z.B. mit umlaufenden Randdämmstreifen, zu gewährleisten.
Siehe Skizze Massivdeckendurchführung!
Eine feste Einspannung des Schachtes, z.B. durch Vergießen mit Beton ohne Bauteiltrennung,
ist nicht zulässig. Bei größeren Geschosshöhen ist das Schachtsystem ab 3,0 m gegen
Ausknicken zu sichern (z.B. mit Wandhaltern). Die jeweils maximalen freien Kraghöhen
der Schachtelemente über Dach, sind aus der beigefügten Tabelle zu entnehmen.
10. Sparrenhalter
Der Sparrenhalter ist gem. Anleitung nur führend an den Schacht anzulegen und darf nicht
mit dem Schacht verschraubt werden.
11. Brandschutzabstände
Ahängig von den Abgastemperaturen sind die Abstände zu brennbaren Baustoffen wie folgt:
bis 400 °C = 50 mm; bis 600 °C = 100 mm.
Hinweis: Anheizen bei Festbrennstoffen
Was im Regelfall für einen neuen Kaminofen gilt, sollte auch beim „Anheizen" des neuen
Schornsteines beachtet werden. Der Schornstein muss sich langsam an die ihn umge-
benden klimatischen Bedingungen und unterschiedlichen Temperaturbeanspruchungen
anpassen können. Bitte achten Sie darauf, dass die Zulassungsbedingungen des
Kaminofens und des Schornsteines, bezüglich der maximal zulässigen Abgastemperaturen
von 400 °C, eingehalten werden. Siehe dazu auch Verarbeitungsrichtlinien!

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