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OEG Wake Bedienungsanleitung Seite 4

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GARANTIEBEDINGUNGEN
1. Der Hersteller leistet Garantie für schadlo-
se Funktion des gekauften Heizkörpers in der
Zeit von 5 Jahren, gerechnet vom Tag des
Erwerbs. Es sei denn, die Lagerungszeit des
Erzeugnissses beim Handelspartner 6 Monate
überschreitet. In diesem Fall beginnt die
Garantiezeit am Tag des Erwerbs des Heizkör-
pers vom Handelspartner.
2. Eine Bedingung für die Anerkennung
der Garantie ist Vorlage eines Kaufbelegs
sowie der richtig ausgefüllten Garantiekarte.
3. Die Garantie betrifft:
a. Dichtheit des Heizkörpers,
b. die lackierten Flächen,
c. die Zubehörteile, mit denen der Heizkörper
werkseitig ausgestattet ist.
4. Die Garantie betrifft keine Schäden, die
infolge von Ereignisse entstaden sind, die
nicht dem Verwendungszweck entsprechen:
d. Nicht-Beachtung der dem Heizkörper
beigelegten Montage-und Gebrauchsanwe
isung, insbesondere:
e. Lagerung des Heizkörpers im Freien, oder
in den zum Lagern nicht angepassten
Räumen (z.B. in Räumen mit erhöhter
Feuchtigkeit),
f. Mechanische Beschädigungen, mit
Ausnahme von verborgenen Mängeln, die
nach dem Auspacken der unbeschädigten
Verpackung entdeckt werden,
g. die durch die Benutzung falscher chemi-
scher Reinigungsmittel verursachten
Beschädigungen,
h. Die Beschädigungen, die durch äuβere
Faktoren verursacht worden sind, wie
Hochwasser, Brand, Sturm u.ä.,
i. Instalieren des Heizkörpers in offenen
Heizleitungen, in den Wasserdurchlaufsys-
temen sowie in den Systemem, die häuger
geleert werden, als es aus den notwendigen
Arbeitsbedürfnissen erfolgt,
j. Eine von den unbefugten Personen
vorgenommene Reparatur, sowie Speisung
des Heizkörpers mit einem
k. Wärmeträger von höherem als der vom
Hersteller in der Gebrauchsanweisung
angegebener Arbeitsdruck.

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