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Rechtliche Bestimmungen & Allgemeine Hinweise - MAXIMUS MX3-25 2023 Handbuch

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Rechtliche Bestimmungen & Allgemeine Hinweise
1. KENNZEICHEN
Der MAXIMUS MX3-25 ist Versicherungs- und Kennzeichenpflichtig.
Eine EU-Betriebserlaubnis (ECC) liegt dem Roller bei. Mit diesem Dokument können Sie
bei der Versicherung Ihrer Wahl ein Kennzeichen beziehen. Die Betriebserlaubnis ist in
englischer Sprache, da diese die Amtssprache in der EU ist.
2. FÜHRERSCHEIN
Zum Betrieb wird ein Berechtigungsschein für das Führen von Mofas benötigt.
Inhaber der Führerscheinklassen A, B und T benötigen keinen Berechtigungsschein.
Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, benötigen keinen Berechtigungsschein
oder Führerschein.
Mindestalter 15 Jahre.
3. HELMPFLICHT
MAXIMUS MX3-25
ohne angelegten Gurt gilt die Helmpflicht.
4. ANZAHL DER MITFAHRER
Der MAXIMUS MX3-25 ist für den Betrieb mit zwei Personen zugelassen.
5. VERLEIHUNG DES ROLLERS
Sollten Sie Ihren Roller Dritten zur Verfügung stellen, überprüfen Sie bitte, ob ein
Führerschein (siehe Punkt 2) vorliegt und weisen Sie die betreffende Person in die
Bedienung des MAXIMUS MX3-25 ein.
6. AUFBAUZUSTAND BEI AUSLIEFERUNG
Der Artikel wird zu ca. 95% vormontiert geliefert.
Die vorgenannten Bestimmungen gelten für den Bereich
In Österreich, in der Schweiz und in anderen europäischen Ländern können diese
Bestimmungen abweichen. Bitte erkundigen Sie sich bei den dortigen Behörden vor Ort
darf nur bei angelegtem Sicherheitsgurt ohne Helm gefahren werden,
der Bundesrepublik Deutschland.
inwieweit abweichende Regelungen bestehen.
Soletek GmbH | Feldheider Str. 62 | 40699 Erkrath | Telefon: 02103-496-0 |rolektro.de
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