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Beleuchtung - Jeep FR 7000 Bedienungsanleitung

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Fahrradbeleuchtung / Verkehrsregeln
1.
Das Fahrrad muss mit einem weißen Frontlicht und einem roten Rücklicht ausgestattet sein. Blinkende Lichter sind nicht
erlaubt. Die Lichter müssen am Fahrrad installiert und nicht vom Radfahrer getragen werden. Es ist erlaubt, die Lichter
vom Fahrrad zu entfernen, wenn sie nicht benutzt werden. Die Lichter müssen beim Fahren bei Dunkelheit eingeschaltet
werden.
2. Jedes Fahrrad muss mit vorderen weißen und hinteren roten Rückstrahlern und auch zwei Pedal-Rückstrahlern
ausgerüstet werden. Es ist erlaubt, andere Rückstrahler auf den Rädern zu installieren.
3. Für E-Bikes (ohne Dynamo) sind spezielle Lichter erforderlich.
4. Die Beleuchtung muss StVZO zugelassen sein.
5. Je Rad müssen entweder zwei gelbe Speichen-Rückstrahler montiert sein oder reflektierendes Material in weiß an
Speichen, Felgen oder Reifen.
6. Jedes Fahrrad muss eine Klingel haben.
7. Wir empfehlen, eine Diebstahlversicherung für Ihr Jeep E-Bike abzuschließen. Informationen dazu finden sie unter
www.jp-ebikes.de/schutz.
8. Wir
empfehlen,
eine
sicherzustellen, dass diese alle Schäden, die durch Sie verursacht werden, abdeckt. Sie können ihr neu-
es
E-Bike
auch
direkt
www.jp-ebikes.de/schutz.
9. Der Radfahrer muss immer alle Verkehrsregeln und Vorschriften befolgen.
Haftpflichtversicherung
abzuschließen.
über
Jeep
E-Bikes
versichern
Überprüfen
lassen.
Informationen
10
Sie
Ihre
Versicherung,
dazu
finden
sie
unter
um

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